Kleine BGB Probleme des Alltags.
Frage 1:
Der 14 jährige Sohn einer Freundin von Euch kauft sich von seinem Taschengeld ein Pornoheftchen am Bahnhofskiosk. Seine Mutter ist entsetzt und fragt Euch ob sie der Kiosk das Heft zurücknehmen und das Geld herausgeben muss.
Am Ende löse ich auf.
kleiner BGB Test
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Also kaufen darf er wegen § 110 BGB - allerdings verstößt der Verkäufer hier gegen das Jugenschutzgesetz. ("„In besonders schweren Fällen, etwa wenn es sich um die Weitergabe pornografischer Inhalte handelt, ist es sogar eine Straftat. Hier drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.“")
Und war der Kauf jetzt wirksam?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
- leilani
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Ich sach nur § 110 ("Taschengeldparagraph")...
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln: alltägliche (hier: dickes ?), kleinere Geschäfte werden ohne Zustimmung der Eltern möglich gemacht.
Aber ab wann darf man eigentliche diese "Schmuddelheftchen" kaufen? Ab 18? Ich hab keine Ahnung! So was kaufen doch nur JUNGS!
leilani
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln: alltägliche (hier: dickes ?), kleinere Geschäfte werden ohne Zustimmung der Eltern möglich gemacht.
Aber ab wann darf man eigentliche diese "Schmuddelheftchen" kaufen? Ab 18? Ich hab keine Ahnung! So was kaufen doch nur JUNGS!
leilani
FACE YOUR FEARS - LIVE YOURS DREAMS
"Schlechte Nachrichten sollte ein Mädchen nie ohne Lippenstift lesen."
[size=59]...'Frühstück bei Tiffany'...[/size]
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Er ist doch beschränkt geschäftsfähig und hat das Heft mit eigenen Mitteln, also Taschengeld, welches ihm wohl zur freien Verfügung überlassen wurde, gekauft. Also brauchte er die Zustimmung nicht und der Kiosk muss es nicht zurücknehmen. § 110 BGB wenn ich mich nicht irre.
Es sei denn, das Heft durfte erst ab 18 verkauft werden. Gibt es doch auch, oder? Aber ob die am Kiosk verkauft werden, oder nur bei B.U. weiß ich jetzt auch nicht. Dann hätte der Verkäufer nach dem Ausweis fragen müssen und es ihm nicht verkaufen dürfen.
Oder? Korrigiert mich.
Es sei denn, das Heft durfte erst ab 18 verkauft werden. Gibt es doch auch, oder? Aber ob die am Kiosk verkauft werden, oder nur bei B.U. weiß ich jetzt auch nicht. Dann hätte der Verkäufer nach dem Ausweis fragen müssen und es ihm nicht verkaufen dürfen.
Oder? Korrigiert mich.
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Vielen Dank.
Vielen Dank.
Gib's zu, Mr. Black, du weißt es nur selbst nicht
<-- geht sich jetzt nicht den Palandt holen, um nachzugucken, ob da was Schlaues drinsteht
<-- geht sich jetzt nicht den Palandt holen, um nachzugucken, ob da was Schlaues drinsteht
ist ein Kauf dann auch wirksam, wenn er gegen andere Gesetze verstößt? Ich denke nämlich nicht.
@ stine: wärmer
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.