Kostengrundentscheidung bei erfolgreichen Widerspruch § 882c
Verfasst: 12.10.2017, 10:35
Ich bin gerade auf der Suche, wie die Kostengrundentscheidung aussehen würde, wenn man erfolgreich gegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis Widerspruch einlegt. Wer hat dann die RA-Kosten zu tragen? Gilt hier auch § 91 I ZPO?