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ZV-Gebühr aus dem ersten ZV-Auftrag in nächsten nach EMA?

Verfasst: 11.10.2017, 10:50
von Lena.Maier94
Hallo,

ich habe hier gerade eine Akte liegen, bei der ich mir nicht ganz sicher bin. Wir haben schon 2 ZV-Aufträge gemacht, beide wurden vom GVZ eingestellt weil der Schuldner unbekannt verzogen ist. Nun muss ich nochmal einen machen und meine Frage ist, kann ich die beiden bisherigen 0,3 Gebühren in den neuen Antrag (also ins FoKo) mit rein machen oder müssen die raus weil sie nicht angefallen sind?

Vielen Dank schon mal,

LG Lena :wink1

Re: ZV-Gebühr aus dem ersten ZV-Auftrag in nächsten nach EMA

Verfasst: 11.10.2017, 11:15
von icerose
Lena.Maier94 hat geschrieben:meine Frage ist, kann ich die beiden bisherigen 0,3 Gebühren in den neuen Antrag (also ins FoKo) mit rein machen oder müssen die raus weil sie nicht angefallen sind?
das kommt ganz darauf an, wann die jeweiligen Aufträge erteilt wurden. Wenn je zwei Jahre dazwischen liegen, dürfen (und sollten) die Gebühren mit in das FoKo für den neuen Auftrag.

Re: ZV-Gebühr aus dem ersten ZV-Auftrag in nächsten nach EMA

Verfasst: 11.10.2017, 13:01
von Lena.Maier94
Die wurden beide dieses Jahr gemacht. Dann nehme ich die nicht als Forderung auf, oder?

LG

Re: ZV-Gebühr aus dem ersten ZV-Auftrag in nächsten nach EMA

Verfasst: 11.10.2017, 13:15
von Anahid
Ein weiterer ZV-Auftrag nach Umzug bildet mit dem ersten ZV-Auftrag eine Einheit. Es entstehen keine neuen Gebühren. Die Gebühr für den 1. ZV-Auftrag kannst Du selbstverständlich mit in die Forderungsaufstellung aufnehmen. Gebühren für den 2. und 3. Auftrag sind aber nicht angefallen.

Re: ZV-Gebühr aus dem ersten ZV-Auftrag in nächsten nach EMA

Verfasst: 11.10.2017, 14:33
von Lena.Maier94
Super, danke für die schnelle Antwort!! :)

LG