Berufung - wie viele Abschriften des Urteils

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sugar88
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#1

27.09.2017, 12:39

Bin leider etwas aus der Übung diesbezüglich:

Wir legen Berufung ein

Wir haben sechs Berufungsbeklagte, die in der ersten Instanz vom gleichen Anwalt vertreten wurden

1. Frage: Muss ich das Original des Urteils beifügen oder reiche eine beglaubigte Kopie?

2. Frage: wie viele weitere (beglaubigte ?) Kopien müssen beigefügt werden?
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

27.09.2017, 14:03

Eine Kopie des Urteils reicht. Die muss dem Original der Berufungsschrift beigefügt werden. Den Abschriften muss keine Kopie des Urteils beigefügt werden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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