Bin leider etwas aus der Übung diesbezüglich:
Wir legen Berufung ein
Wir haben sechs Berufungsbeklagte, die in der ersten Instanz vom gleichen Anwalt vertreten wurden
1. Frage: Muss ich das Original des Urteils beifügen oder reiche eine beglaubigte Kopie?
2. Frage: wie viele weitere (beglaubigte ?) Kopien müssen beigefügt werden?
Berufung - wie viele Abschriften des Urteils
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Eine Kopie des Urteils reicht. Die muss dem Original der Berufungsschrift beigefügt werden. Den Abschriften muss keine Kopie des Urteils beigefügt werden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.