Zustellung "demnächst" § 167 ZPO
Verfasst: 21.09.2017, 10:39
Guten Morgen,
bei uns läuft am Montag eine Frist ab. Wir haben nun vor 2 Tagen einen Antrag bei Gericht auf öffentliche Zustellung gestellt, der aber erst mal unter Nennung von "Auflagen" quasi "zurückgewiesen" (nicht abgelehnt) wurde. Wir haben nun zwei Wochen Zeit - wenn bis dahin nicht entsprechende Handlungen von uns vorgenommen wurden, wird der Antrag abgelehnt. Frage: in zwei Wochen wäre ja unsere Frist rum (sie endet ja Montag). Eigentlich zählt aber ja der Eingang des Antrags bei Gericht. Wäre es dann hier auch so, dass die Frist gewahrt werden könnte, auch wenn nach Montag erst die öffentliche Zustellung bewilligt wird? Den der Antrag selber, der ja noch nicht abgelehnt wurde, ist ja schon bei Gericht.
Danke!
bei uns läuft am Montag eine Frist ab. Wir haben nun vor 2 Tagen einen Antrag bei Gericht auf öffentliche Zustellung gestellt, der aber erst mal unter Nennung von "Auflagen" quasi "zurückgewiesen" (nicht abgelehnt) wurde. Wir haben nun zwei Wochen Zeit - wenn bis dahin nicht entsprechende Handlungen von uns vorgenommen wurden, wird der Antrag abgelehnt. Frage: in zwei Wochen wäre ja unsere Frist rum (sie endet ja Montag). Eigentlich zählt aber ja der Eingang des Antrags bei Gericht. Wäre es dann hier auch so, dass die Frist gewahrt werden könnte, auch wenn nach Montag erst die öffentliche Zustellung bewilligt wird? Den der Antrag selber, der ja noch nicht abgelehnt wurde, ist ja schon bei Gericht.
Danke!