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Kostenausgleichungsantrag

Verfasst: 11.08.2017, 12:47
von Tina94
Hallo zusammen,

wir hatten einen Fall in dem die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden. Daraufhin hat uns das Gericht eine Kostenrechnung übersandt, nach der jede Partei 1.094,24 € zahlen muss. Da wir bereits 2.113,00 € GK als Vorschuss gezahlt hatten, liegt bei uns eine Überzahlung in Höhe von 1.018,76 € vor. Die Beklagte Partei dagegen hat nur 1.000,00 € als Vorschuss gezahlt und müsste somit noch 94,23 € an das Gericht zahlen. Nun hat aber das Gericht diese 94,23 € von unserem Guthaben abgezogen.

Wie müssen wir den Kostenausgleichungsantrag nun stellen/formulieren?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe! :thx

Re: Kostenausgleichungsantrag

Verfasst: 11.08.2017, 15:32
von DKB
Ihr könntet z. B. schreiben, dass Ihr hinsichtlich der Gerichtskosten Kostenausgleichung oder Kostenfestsetzung beantragt.

Die Verrechnung Eures Überschusses beruht auf der Haftung Eures Mandanten gem. § 22 GKG, da der Haftungsvorrang des Erstschuldners gem. § 31 Abs. 2 GKG nicht für bereits entrichtete Beträge gilt. Kurz gesagt: die Justizkasse übernimmt in Parteiverfahren natürlich nicht das Kostenrisiko, daher werden alle Vorschüsse verrechnet, soweit ein über die Erstschuldnerhaftung des Einzahlers hinausgehender weiterer Haftungsgrund ( idR eine Antragshaftung ) vorliegt ( z. B. §§ 17, 18, 22 GKG )