Hallo zusammen,
wir hatten einen Fall in dem die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden. Daraufhin hat uns das Gericht eine Kostenrechnung übersandt, nach der jede Partei 1.094,24 € zahlen muss. Da wir bereits 2.113,00 € GK als Vorschuss gezahlt hatten, liegt bei uns eine Überzahlung in Höhe von 1.018,76 € vor. Die Beklagte Partei dagegen hat nur 1.000,00 € als Vorschuss gezahlt und müsste somit noch 94,23 € an das Gericht zahlen. Nun hat aber das Gericht diese 94,23 € von unserem Guthaben abgezogen.
Wie müssen wir den Kostenausgleichungsantrag nun stellen/formulieren?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Kostenausgleichungsantrag
Ihr könntet z. B. schreiben, dass Ihr hinsichtlich der Gerichtskosten Kostenausgleichung oder Kostenfestsetzung beantragt.
Die Verrechnung Eures Überschusses beruht auf der Haftung Eures Mandanten gem. § 22 GKG, da der Haftungsvorrang des Erstschuldners gem. § 31 Abs. 2 GKG nicht für bereits entrichtete Beträge gilt. Kurz gesagt: die Justizkasse übernimmt in Parteiverfahren natürlich nicht das Kostenrisiko, daher werden alle Vorschüsse verrechnet, soweit ein über die Erstschuldnerhaftung des Einzahlers hinausgehender weiterer Haftungsgrund ( idR eine Antragshaftung ) vorliegt ( z. B. §§ 17, 18, 22 GKG )
Die Verrechnung Eures Überschusses beruht auf der Haftung Eures Mandanten gem. § 22 GKG, da der Haftungsvorrang des Erstschuldners gem. § 31 Abs. 2 GKG nicht für bereits entrichtete Beträge gilt. Kurz gesagt: die Justizkasse übernimmt in Parteiverfahren natürlich nicht das Kostenrisiko, daher werden alle Vorschüsse verrechnet, soweit ein über die Erstschuldnerhaftung des Einzahlers hinausgehender weiterer Haftungsgrund ( idR eine Antragshaftung ) vorliegt ( z. B. §§ 17, 18, 22 GKG )