Anschlussabmahnung - Einstweilige Verfügung - Kosten
Verfasst: 11.08.2017, 09:53
Guten Morgen,
wir haben eine einstweilige Verfügung erwirkt und nunmehr den Gegner zur Abgabe einer Abschlussverfügung aufgefordert. Diese löst ja ne Gebühr aus, wenn verschiedene Voraussetzungen gegeben sind. Eine davon ist, dass der Gegner ausreichend Zeit haben musste, von sich aus eine solche Erklärung abzugeben. Frist ist nach der Rechtsprechung zwei Wochen AB Zustellung. Ich frage mich nun, welche Zustellung gemeint ist.
1. Die Zustellung des Urteils von Amts wegen
2. Das Datum der Parteizustellung (die man ja zur Vollziehung braucht).
Kennt sich da jemand aus?
Danke
wir haben eine einstweilige Verfügung erwirkt und nunmehr den Gegner zur Abgabe einer Abschlussverfügung aufgefordert. Diese löst ja ne Gebühr aus, wenn verschiedene Voraussetzungen gegeben sind. Eine davon ist, dass der Gegner ausreichend Zeit haben musste, von sich aus eine solche Erklärung abzugeben. Frist ist nach der Rechtsprechung zwei Wochen AB Zustellung. Ich frage mich nun, welche Zustellung gemeint ist.
1. Die Zustellung des Urteils von Amts wegen
2. Das Datum der Parteizustellung (die man ja zur Vollziehung braucht).
Kennt sich da jemand aus?
Danke