Anträge Anerkenntnis und VU im arbeitsgerichtl. Verf.?
Verfasst: 09.05.2017, 11:00
Stellt man diese Anträge auch mit Einreichung einer Kündigungsschutzklage?
Hab dazu folgendes gefunden:
Eine Beendigung des Rechtsstreits in der Güteverhandlung durch Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil ist nicht möglich, da ein Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil als gerichtliche Entscheidung nur in einem sich unmittelbar an die Güteverhandlung anschließenden Verhandlungstermin ergehen kann.
Im Anschluss an die Güteverhandlung findet ja immer die streitige Verhandlung statt. Kann man dann die Anträge im Termin stellen oder macht man das schon vorher?
Hab dazu folgendes gefunden:
Eine Beendigung des Rechtsstreits in der Güteverhandlung durch Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil ist nicht möglich, da ein Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil als gerichtliche Entscheidung nur in einem sich unmittelbar an die Güteverhandlung anschließenden Verhandlungstermin ergehen kann.
Im Anschluss an die Güteverhandlung findet ja immer die streitige Verhandlung statt. Kann man dann die Anträge im Termin stellen oder macht man das schon vorher?