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Re: Urlaub in eurer Kanzlei
Verfasst: 18.05.2017, 11:05
von AliceImWunderland
Also ich lasse mir auch immer unterschreiben, dass der Urlaub nach dem 31.03. nicht verfällt. Sicher ist sicher. Denn Urlaub kenne ich auch nicht wirklich gut.
In einem Jahr habe ich mir 97 Tage Urlaub auszahlen lassen, der sich über Jahre angehäuft hat.
Re: Urlaub in eurer Kanzlei
Verfasst: 18.05.2017, 11:07
von Kanzleihund
mrsgoalkeeper hat geschrieben:§ 7 Abs. 3 Satz 1-3 BUrlG
Ich meine, dass die Vorschriften durch eine Vereinbarung der Vertragsparteien, welche vorliegend getroffen wurde,
zu Gunsten des Arbeitnehmers abbedungen werden können.
Re: Urlaub in eurer Kanzlei
Verfasst: 18.05.2017, 11:11
von pitz
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) hat geschrieben:
§ 13 Unabdingbarkeit
(1) [...] Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
Umkehrschluss: zu Gunsten des Arbeitsnehmers kann abgewichen werdenn
edit: Da war Kanzleihund schneller.
Re: Urlaub in eurer Kanzlei
Verfasst: 18.05.2017, 11:33
von mrsgoalkeeper
Und trotzdem bleibt es dabei, dass eine Vereinbarung, "dass mein Resturlaub vom letzten Jahr nicht zum
01.03. verfällt." sinnlos ist
Re: Urlaub in eurer Kanzlei
Verfasst: 18.05.2017, 11:58
von pitz
Ach jetzt. Ja, da hast du natürlich recht.
Re: Urlaub in eurer Kanzlei
Verfasst: 18.05.2017, 16:53
von paralegal6
Das Problem, dass ich Resturlaub hätte hab ich leider gar nicht, eher zuwenig. Ich mach dann Überstd. und bekomme dafür frei
Re: Urlaub in eurer Kanzlei
Verfasst: 07.06.2017, 16:29
von katinka0508
So, ich bin zurück aus meinem Urlaub
Nach harten Diskussionen durfte ich tatsächlich gehen.
mrsgoalkeeper hat geschrieben:Und trotzdem bleibt es dabei, dass eine Vereinbarung, "dass mein Resturlaub vom letzten Jahr nicht zum
01.03. verfällt." sinnlos ist
Die Vereinbarung sah natürlich anders aus, als meine hier geschrieben kurze Schilderung des Sachverhalts.
Das war lediglich eine kurze Zusammenfassung zum abreagieren, wie ich es auch im Privatbereich erzählen würde, ohne detaillierte rechtliche Aussagen zu treffen.
Und ich muss sagen, dass ich es dann nicht besonders nett finde, dass einem dann mittels Smiley der Vogel gezeigt wird
Re: Urlaub in eurer Kanzlei
Verfasst: 07.06.2017, 16:57
von icerose
katinka0508 hat geschrieben:So, ich bin zurück aus meinem Urlaub
hoffentlich bist du gut erholt.
Re: Urlaub in eurer Kanzlei
Verfasst: 08.06.2017, 10:27
von katinka0508
icerose hat geschrieben:katinka0508 hat geschrieben:So, ich bin zurück aus meinem Urlaub
hoffentlich bist du gut erholt.
Danke dir. Ja, das bin ich. Vor allem sind es nächste Woche nur drei Arbeitstage und Mitte Juli habe ich wieder frei. Da lässt sich die Zeit ganz gut rumbringen