Seite 2 von 4

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 28.03.2017, 10:08
von Kanzleihund
Nur mal so daher gesagt: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass hinsichtlich 2/5 der Urlaubstage der Arbeitnehmer frei entscheiden kann, wann er diese antritt. Er muss sich nicht an eine Betriebsruhe halten oder sich mit anderen wichtigen betrieblichen Gründen abspeisen lassen :pfeif

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 28.03.2017, 10:48
von mrsgoalkeeper
Kanzleihund hat geschrieben:Nur mal so daher gesagt: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass hinsichtlich 2/5 der Urlaubstage der Arbeitnehmer frei entscheiden kann, wann er diese antritt. Er muss sich nicht an eine Betriebsruhe halten oder sich mit anderen wichtigen betrieblichen Gründen abspeisen lassen :pfeif
Bleiben immer noch 3/5, über die der Arbeitnehmer nicht frei entscheiden kann. Damit dürften die strittigen 2 Wochen um die es hier geht, abgedeckt sein :pfeif

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 28.03.2017, 11:21
von Crydea
Wir sind zwei Vollzeitangestellte für vier Anwälte. Ich muss mich im Prinzip nur mit meiner Kollegin absprechen. Zudem ist jede von uns für zwei Anwälte fest zuständig und einer der meinen ist sehr arbeitsintensiv. Daher sollte ich so planen, dass ich eine Woche bevor und eine Woche nachdem er in Urlaub geht / war da bin, da meine Kollegin mit seiner Arbeitsweise auch nicht so gut klarkommt. Chefin hatte jetzt auch gefragt, ob ich meinen Urlaub im April nicht mit dem Urlaub des einen Anwaltes zusammen nehmen könne. Habe nur gemeint, dass er ja dann Urlaub macht, wenn keine Feiertage mehr sind, und ich die gerne mitnehmen würde, da dann weniger Urlaub für mehr Tage drin ist. War auch kein Problem, hab meinen Urlaub über Ostern gesichert. Ansonsten muss man nur früh genug kommen... Habe meinen Sommerurlaub für Anfang September 2017 schon Ende Oktober 2016 beantragt und genehmigen lassen :mrgreen:

LG

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 28.03.2017, 11:56
von Andy66
In meiner derzeitigen Kanzlei gehen Chef und ich nie gleichzeitig, einer von uns muss immer die Stellung halten, sonst müssten wir zusperren in der Urlaubszeit.

Ich war auch schon in einer Kanzlei, in der es erwünscht war, gleichzeitig mit dem "eigenen" Anwalt in Urlaub zu gehen. In Kanzleien, in denen die Mitarbeiter ausschließlich schreiben, ist das sicher sinnvoll, sonst müssen die Abwesenheitszeiten im Sekretariat abgefedert werden und das kann doch mal recht viel sein. Der Urlaub wurde immer am Jahresanfang abgestimmt. Manchmal haben wir auch "über Kreuz" Urlaub genommen, also gleichzeitig mit einem anderen Anwalt aus dem Büro, was aber von denen nicht so gern gesehen war, weil sie halt an die eigene Sekretärin gewohnt sind.

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 28.03.2017, 12:12
von Grinsebacke
Bei uns gibt es einen Anwalt, meine Kollegin mit 30 h und mich als Vollzeitkraft. Chef sieht es gerne, wenn ich während seines Urlaubs die Stellung halte und meine Kollegin mit ihm gemeinsam Urlaub nimmt. Während dieser Zeit bin ich also ganz alleine. Kritisch sieht er natürlich meine Urlaubszeit aber meine 3 Wochen im Sommer habe ich bis jetzt immer genemigt bekommen =)

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 28.03.2017, 22:34
von MaryM
Ich kenne das auch in unsere Mini-Kanzlei. 1 Anwalt und ich.
Mein Chef möchte auch, dass ich mich ein bisschen nach seinem Urlaub richte. Im Februar musste ich auch Urlaub nehmen weil er im Urlaub war. Ist auch im Juni so.

Hab mir allerdings im August 2 Wochen Urlaub eingetragen und er macht erst im September.

Da muss er dann allein zurechtkommen. :lol:

Klappt auch ganz gut. Meistens :lol:

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 04.04.2017, 14:14
von Unicorn
Bei uns gibt es drei Anwälte und drei ReFas. Jede ReFa ist einem Anwalt zugeteilt. Wenn wir Urlaub nehmen wollen, müssen wir darauf achten, dass der Anwalt nicht im Urlaub ist, für den man zzuständig ist, und dass die Vertretung keinen Urlaub hat. Im Übrigen machen wir jedes Jahr eine Urlaubsbesprechung, bei dem alles angesprochen werden kann.

Mich würde mal interessieren, wie das praktisch funktioniert, wenn niemand da ist. Ich meine, es kommen doch mitunter auch Fristen per Fax oder andere eilige Sachen, die keinen Aufschub dulden. Wer bearbeitet das? Und an wen wenden sich die Mandanten in der Zeit? In meiner Ausbildung war ich mit meinem Anwalt allein. Wir haben nie zur selben Zeit Urlaub genommen, weil immer jemand da sein musste. Ich hatte immer einen Vertreteranwalt, den ich ansprechen konnte und der mir die Schreiben unterzeichnet hat.

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 04.04.2017, 17:00
von icerose
Unicorn hat geschrieben:Mich würde mal interessieren, wie das praktisch funktioniert, wenn niemand da ist. Ich meine, es kommen doch mitunter auch Fristen per Fax oder andere eilige Sachen, die keinen Aufschub dulden. Wer bearbeitet das? Und an wen wenden sich die Mandanten in der Zeit?
Das interessiert mich auch. :mrgreen:

Bei mir gibt es Cheffe, mich und unsere Zahlenfee (Buchhalterin), die nur einmal pro Woche kommt. Chef hat schon immer darauf bestanden, dass wir nicht zusammen in den Urlaub gehen, eben weil einer halt die Stellung halten muss. Ich reiche inzwischen immer am Jahresanfang einen (meinen) Urlaubsplan für das ganze Jahr ein, den lasse ich mir genehmigen. Wenn es sein muss, dann plane ich um (kam bis jetzt einmal vor). Wir überschneiden uns meist auch nicht, da oft kurz vorher noch eine Art Übergabe gemacht wird. Unterschriften für EB´s oder Fristverlängerungsanträge besorg ich mir vom Vertretungsanwalt, den ich aber nicht andauernd um mich habe. Find ich gut so. Da bleibt manchmal sogar etwas Zeit übrig, um mal ein wenig "aufzuräumen". :lol:

Die Kanzlei wird höchstens mal zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen, wobei dennoch immer jemand die Post aus dem Briefkasten holt. Das machen wir oft in Zusammenarbeit mit unserm Steuerbüro (die Chefin ist ne Freundin von meinem Chef und sitzen uns direkt gegenüber). Klappt super. In der Zeit werden meist auch längere Fristen gesetzt, sodass das spätere Postbearbeiten kein Thema ist.

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 04.04.2017, 21:09
von booo
icerose hat geschrieben:...., eben weil einer halt die Stellung halten muss...
So ist das bei uns auch. Wir sind zu zweieinhalbt :lol: Chef, 450-Kraft (3 mal vormittags) und ich mit 32 Std. (Mo-Do)

Chef fährt eigentlich nur weg, wenn er sicher ist, dass ich da bin... so kann er auch abschalten, denn er weiß, dass ich die Stellung halte und klar komm...
(Das ist echt ein gutes Gefühl :mrgreen: )

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 04.04.2017, 22:42
von skugga
icerose hat geschrieben:Unterschriften für EB´s
What? Warum das denn?!

Ich weiß, es wird vermutlich langweilig, wenn ich gefühlt in den letzten 10 Jahren mindestens drölfundachtzig Mal drauf hingewiesen hab, dass EBs dazu da sind, dass der - zuständige! - RA das entsprechende Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, seinen Inhalt gegen sich gelten zu lassen... aber warum zum Geier soll das dann irgendwer unterschreiben, wenn Chefe bis zu einer Woche wech ist? Bei allem längeren Urlaub bitteschön, dann hats der Vertreter zu unterzeichnen (wenn ers - s. o. - gelesen hat), aber innerhalb dieser Woche mit Sicherheit nicht. Aber gut, ich hör ja schon wieder auf, in die Tastatur zu weinen...

LG, skugga