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Verfasst: 13.08.2007, 17:59
von yvonne26
Der Unfall ist ziemlich klar. Es wird keine Quotelung geben. Der Unfall geht zu 100 % auf das Konto des Gegners. Dann lege ich für den Fahrer und Halter eine Akte an und mache den Beifahrer extra...

Danke für die schnelle Hilfe :) und wieder eine Akte weniger :) und noch was gelernt :)

yv

Verfasst: 13.08.2007, 18:07
von eve
Ich würde 3 Akten anlegen. Jeder hat seinen eigenen Anspruch . Mehrere Auftraggeber sind das nicht.

Verfasst: 13.08.2007, 18:10
von tabea009
eve hat geschrieben:Ich würde 3 Akten anlegen. Jeder hat seinen eigenen Anspruch . Mehrere Auftraggeber sind das nicht.
Mehrere Auftraggeber schon :lol: , aber nicht im Sinne von Nr. 1008

Verfasst: 13.08.2007, 18:19
von eve
Genau. Würden die drei in einer Klage ihre Ansprüche geltend machen, dann sind sie Streitgenossen gem . § 100 ZPO

Verfasst: 13.08.2007, 18:58
von yvonne26
@tabea009

wieso nicht im Sinne von Nr. 1008 VV?

Verfasst: 13.08.2007, 20:03
von Teddybär14
tabea009 hat geschrieben:Moneypenny, es ist völlig egal, ob Du die in eine Akte schreibst oder 2 Akten draus machst. Wenn eine Interessenskollision vorliegt (siehe mein vorheriger Beitrag), dann dürfen die Beifaher GAR NICHT durch Euch vertreten werden.
Ist insbesondere wichtig, falls einer der Beifahrer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder dergleichen erstattet.

Verfasst: 13.08.2007, 20:33
von StineP
Yvonne von Iven hat geschrieben:@tabea009

wieso nicht im Sinne von Nr. 1008 VV?
Weil du jeden als ein Mandat betrachtest - drei Akten, drei Abrechnungen, dreimal deine Gebühr.. aber nicht einmal die Gebühr und zweimal Erhöhung nach 1008

Verfasst: 13.08.2007, 20:43
von Pepples
Jeder hat einen eigenen Anspruch aus dem Unfall, der Halter den Schaden am Fahrzeug, der Beifahrer und Fahrer jeweils eigene Schmerzensgeldansprüche.
Deshalb auch 3 mal Gebühren.