Rückf. Urteilsbetrag nach Vergleich in nächster Instanz
Verfasst: 20.02.2017, 15:37
Hallo zusammen,
ich bin mir weder sicher, ob ich die Frage hier stellen darf, noch, ob ich im richtigen Bereich bin
Folgendes:
Erstinstanzlich vertreten wir die Beklagte. Diese wird verurteilt, einen Betrag zu zahlen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte entscheidet sich gegen eine Berufung und zahlt den Urteilsbetrag an den Kläger.
Der Kläger hingegen legt gegen das Urteil Berufung ein. In zweiter Instanz wird sodann ein Vergleich geschlossen, wonach sich die Beklagte verpflichtet den Kläger von einer Zahlungsverpflichtung freizustellen.
Meine Frage ist nun, ob ich den von der Beklagten gezahlten Urteilsbetrag vom Kläger zurückverlangen kann. Dessen Prozessbevollmächtigter ist der Meinung das Urteil sei rechtskräftig geworden, da wir dieses nicht angegriffen haben und dass der vor dem OLG geschlossene Vergleich die Urteilsforderung nicht berühre.
Ich dachte allerdings dadurch dass der Kläger Berufung eingelegt hat und sodann ein Vergleich geschlossen wurde, könnte ich den Urteilsbetrag für die Beklagte zurückfordern.
Was ist denn hier richtig? Ich hoffe, jemand kann mir helfen.
LG
ich bin mir weder sicher, ob ich die Frage hier stellen darf, noch, ob ich im richtigen Bereich bin
Folgendes:
Erstinstanzlich vertreten wir die Beklagte. Diese wird verurteilt, einen Betrag zu zahlen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte entscheidet sich gegen eine Berufung und zahlt den Urteilsbetrag an den Kläger.
Der Kläger hingegen legt gegen das Urteil Berufung ein. In zweiter Instanz wird sodann ein Vergleich geschlossen, wonach sich die Beklagte verpflichtet den Kläger von einer Zahlungsverpflichtung freizustellen.
Meine Frage ist nun, ob ich den von der Beklagten gezahlten Urteilsbetrag vom Kläger zurückverlangen kann. Dessen Prozessbevollmächtigter ist der Meinung das Urteil sei rechtskräftig geworden, da wir dieses nicht angegriffen haben und dass der vor dem OLG geschlossene Vergleich die Urteilsforderung nicht berühre.
Ich dachte allerdings dadurch dass der Kläger Berufung eingelegt hat und sodann ein Vergleich geschlossen wurde, könnte ich den Urteilsbetrag für die Beklagte zurückfordern.
Was ist denn hier richtig? Ich hoffe, jemand kann mir helfen.
LG