Re: Eidesstattliche Versicherung von Refa an Gericht???
Verfasst: 23.02.2017, 10:19
RichtigRefa_86 hat geschrieben:Denn sicher ist sicher
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RichtigRefa_86 hat geschrieben:Denn sicher ist sicher
Sehr schön geschrieben!Anahid hat geschrieben: Ehrlich gesagt bist Du, auch wenn Du das so hinstellen möchtest, nicht ganz unschuldig an der Fristversäumung. Das ist nicht böse gemeint, sondern soll Dich dazu ermahnen, zukünftig bei Fristen besser aufzupassen. Selbstverständlich ist auch Dein Chef nicht ganz unschuldig, aber gerade dann, wenn Dein Chef in einem solchen Chaos versinkt, verlässt er sich darauf, dass seine Mitarbeiter auch mitdenken und ihn auf solche Probleme mit Fristen hinweisen. Nur weil Du Dir denkst, dass es doch bei der knappen Zeit vielleicht besser wäre, den Schriftsatz vorab zu faxen, wäre die bessere Variante gewesen, Du hättest ihn darauf angesprochen. Nur dann, wenn er dann zu Dir gesagt hat, dass das nicht erforderlich ist, kannst Du getrost davon ausgehen, dass Dich keine Schuld trifft. Solltest Du für die Zukunft mal in Erwägung ziehen.
Anahid hat geschrieben:Na gut, das ist aber in verdammt vielen Kanzleien so, dass die Akten sich bei den Chefs türmen. Ist bei meinem nicht anders. Aber ich bin für die Fristenkontrolle zuständig. Und es gibt hier die Anweisung, keine Frist zu streichen bis die nicht 100 %ig erledigt ist. Da ich aber einen Posteingang beim Gericht nicht kontrollieren kann, faxe ich halt, wie schon gesagt, Fristen, die in weniger als 7 Tagen ablaufen, vorab an das Gericht.
Gerne vergisst der Anwalt auch mal, zu diktieren, dass der Schriftsatz vorab zu faxen ist. Da ich aber ja selbst sehe, wann die Frist abläuft, schreibe ichs von selbst ins Adressfeld (wenn ich den Schriftsatz vorher zu Gesicht bekomme). Fristen gestrichen im Kalender werden ausschließlich von mir oder nach Rücksprache mit mir. Wenn ich also tatsächlich mal eine Akte auf den Tisch bekomme, wo der Chef selbst einen Schriftsatz ausgearbeitet und weggeschickt hat (da wir mit Spracherkennung arbeiten, kommt das schon einmal vor) und ich sehe, dass hier keine Vorabübersendung stattgefunden hat, aber der Schriftsatz erst wenige Tage vor dem Fristablauf zur Post gelangt ist, rufe ich beim Gericht an oder faxe den Schriftsatz einfach einmal rüber. Damit ist die Frist auf jeden Fall gewahrt.