VU Räumung abändern, da so nicht vollstreckbar
Verfasst: 16.01.2017, 10:03
Hallo liebe Kolleginnen,
ich hab gerade ein sehr kniffliges und sehr sehr ärgerliches Problem:
Mandantin vermietet privat Geschäftsräume. Der Mieter kam in Rückstand, es sollte geräumt werden.
Auf meine Nachfrage teilte sie mir mit, die Räume befänden sich im Erdgeschoss und bestünden aus einem Verkaufsraum und einem Lager. Ebenso habe ich den Antrag gestellt.
Es erging VU. Nach Rechtskraft wurde der GV mit der Räumung beauftragt und besichtigte Örtlichkeit, um die Ausmaße für den zu fordernden Vorschuss einschätzen zu können. Bei dieser Besichtigung stellte er nun fest, dass er so, wie der Titel ist, nicht räumen kann:
Es befindet sich nicht nur ein Haus auf dem Grundstück, sondern es handelt sich um einen Gebäudekomplex. Die Mandantin hat auch vergessen mir zu sagen, dass sich innerhalb der vermieteten Räume auch noch zwei Abstellkammern befinden, sind ja auch Räume, hätten also im Antrag mit benannt werden müssen... Schuld bin natürlich ich, ist ja klar...
Ich recherchiere jetzt hin und her, wie ich den Tenor klargestellt kriege.
Mit der zuständigen Richterin haben wir auch schon gesprochen. Sie machte zunächst den Vorschlag die Klage zurück zu nehmen und neu zu klagen (das wollte sie aber nochmal prüfen). M. E. geht das doch aber nicht. Das VU ist ja rechtskräftig und vollstreckbar.
Ich habe also einen vollstreckbaren Titel, den ich nicht vollstrecken kann. Ich krieg den Mieter nicht raus, die Schulden werden mehr. Neue Mieter stünden bei der Mandantschaft wohl tatsächlich auch schon vor der Tür, so dass hier ein nicht unerheblicher Schaden entsteht....
Hat irgendjemand einen Tip für mich, wie ich das wieder gerade biegen kann?
ich hab gerade ein sehr kniffliges und sehr sehr ärgerliches Problem:
Mandantin vermietet privat Geschäftsräume. Der Mieter kam in Rückstand, es sollte geräumt werden.
Auf meine Nachfrage teilte sie mir mit, die Räume befänden sich im Erdgeschoss und bestünden aus einem Verkaufsraum und einem Lager. Ebenso habe ich den Antrag gestellt.
Es erging VU. Nach Rechtskraft wurde der GV mit der Räumung beauftragt und besichtigte Örtlichkeit, um die Ausmaße für den zu fordernden Vorschuss einschätzen zu können. Bei dieser Besichtigung stellte er nun fest, dass er so, wie der Titel ist, nicht räumen kann:
Es befindet sich nicht nur ein Haus auf dem Grundstück, sondern es handelt sich um einen Gebäudekomplex. Die Mandantin hat auch vergessen mir zu sagen, dass sich innerhalb der vermieteten Räume auch noch zwei Abstellkammern befinden, sind ja auch Räume, hätten also im Antrag mit benannt werden müssen... Schuld bin natürlich ich, ist ja klar...
Ich recherchiere jetzt hin und her, wie ich den Tenor klargestellt kriege.
Mit der zuständigen Richterin haben wir auch schon gesprochen. Sie machte zunächst den Vorschlag die Klage zurück zu nehmen und neu zu klagen (das wollte sie aber nochmal prüfen). M. E. geht das doch aber nicht. Das VU ist ja rechtskräftig und vollstreckbar.
Ich habe also einen vollstreckbaren Titel, den ich nicht vollstrecken kann. Ich krieg den Mieter nicht raus, die Schulden werden mehr. Neue Mieter stünden bei der Mandantschaft wohl tatsächlich auch schon vor der Tür, so dass hier ein nicht unerheblicher Schaden entsteht....
Hat irgendjemand einen Tip für mich, wie ich das wieder gerade biegen kann?