Antrag einstweilige Verf. zurückgenommen - Abrechnung
Verfasst: 02.12.2016, 12:02
Hey ihr Lieben,
folgender Sachverhalt:
Wir haben die Gegenseite abgemahnt, diese reagierte nicht, sodann wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, welchen wir zurückgenommen haben noch bevor sich die Gegenseite in irgendeiner Art und Weise bestellt hat. Aus der Akte ist nicht ersichtlich, wieso wir zurückgenommen haben...schriftliche Korrespondenz mit der Gegenseite gab es nicht.
Nun soll die Akte abgerechnet werden...und jetzt kommt ihr:
1,3 Geschäftsgebühr für die Abmahnung
Auslagenpauschale
Ustd.
verauslagte GK
Bekomme ich noch etwas für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, 0,8 VG vllt? Kann ich die ggf. einfach gegenüber dem Mandanten in einer Rechnung geltend machen?
Liebe Grüße
folgender Sachverhalt:
Wir haben die Gegenseite abgemahnt, diese reagierte nicht, sodann wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, welchen wir zurückgenommen haben noch bevor sich die Gegenseite in irgendeiner Art und Weise bestellt hat. Aus der Akte ist nicht ersichtlich, wieso wir zurückgenommen haben...schriftliche Korrespondenz mit der Gegenseite gab es nicht.
Nun soll die Akte abgerechnet werden...und jetzt kommt ihr:
1,3 Geschäftsgebühr für die Abmahnung
Auslagenpauschale
Ustd.
verauslagte GK
Bekomme ich noch etwas für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, 0,8 VG vllt? Kann ich die ggf. einfach gegenüber dem Mandanten in einer Rechnung geltend machen?
Liebe Grüße