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Antrag einstweilige Verf. zurückgenommen - Abrechnung

Verfasst: 02.12.2016, 12:02
von Janne
Hey ihr Lieben,

folgender Sachverhalt:

Wir haben die Gegenseite abgemahnt, diese reagierte nicht, sodann wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, welchen wir zurückgenommen haben noch bevor sich die Gegenseite in irgendeiner Art und Weise bestellt hat. Aus der Akte ist nicht ersichtlich, wieso wir zurückgenommen haben...schriftliche Korrespondenz mit der Gegenseite gab es nicht.

Nun soll die Akte abgerechnet werden...und jetzt kommt ihr:

1,3 Geschäftsgebühr für die Abmahnung
Auslagenpauschale
Ustd.
verauslagte GK

Bekomme ich noch etwas für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, 0,8 VG vllt? Kann ich die ggf. einfach gegenüber dem Mandanten in einer Rechnung geltend machen?


Liebe Grüße

Re: Antrag einstweilige Verf. zurückgenommen - Abrechnung

Verfasst: 02.12.2016, 12:54
von Liesel
Wieso denn 0,8 VG? Der Antrag wurde doch lt. deinen Angaben eingereicht.

Re: Antrag einstweilige Verf. zurückgenommen - Abrechnung

Verfasst: 02.12.2016, 12:55
von Janne
Ja aber ich dachte evtl. wegen vorzeitiger Beendigung? Deinem Beitrag entnehme ich, dass eine 1,3 VG anfällt?

Re: Antrag einstweilige Verf. zurückgenommen - Abrechnung

Verfasst: 02.12.2016, 13:33
von AliceImWunderland
Vorzeitige Beendigung ist, wenn sich die Sache erledigt, bevor der schon fertige Antrag beim Gericht eingereicht werden kann.
In deinem Fall ist eine 1,3 Gebühr entstanden.

Re: Antrag einstweilige Verf. zurückgenommen - Abrechnung

Verfasst: 05.12.2016, 17:49
von Janne
Also rechne ich gegenüber dem Mandaten eine volle 1,3 GG ab und eine volle 1,3 VG?