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Umfang Beratungshilfebewilligung

Verfasst: 14.10.2016, 09:56
von Melanie
Hallo und guten Morgen an alle,
gem. Entscheidung OLG Schleswig vom 25.04.2013 -9 W 41/13- können mit einem Beratungshilfeberechtigungsschein bis zu vier Angelegenheiten abgerechnet werden. Diese vier möglichen Angelegenheiten sind:
-Scheidung als solche
- Persönliches Verhältnis zu den Kindern (Personensorge, Umgang)
- Fragen im Zusammenhang mit der Ehewohnung und dem Hausrat
- Finanzielle Auswirkungen von Trennung und Scheidung (Unterhalt, Güterrecht, Vermögensauseinandersetzung)

Welche Erfahrungen habt ihr mit der Abrechnung speziell wegen der finanziellen Auswirkungen gemacht? Es kann doch nicht wirklich sein, dass im schlimmsten Fall der RA außergerichtlich jeweils tätig wird wegen Unterhalt, Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung und dann aber 1 x abrechnen kann. Findet das Haftungsrisiko hier überhaupt keine Beachtung?

Weiter stellt sich mir hier noch die Frage, was noch unter finanzielle Auswirkungen zu verstehen ist. Generell sämtliche mögliche finanzielle Auswirkungen? Mir stehen die Haare zu Berge.

Bin gespannt auf eure Antworten.

Re: Umfang Beratungshilfebewilligung

Verfasst: 14.10.2016, 11:44
von Melanie
:schieb

Re: Umfang Beratungshilfebewilligung

Verfasst: 14.10.2016, 12:02
von Adora Belle
Ich denke wenn man so viel an Gütern und Vermögen zu trennen und zu regeln hat, ist es eher unwahrscheinlich, dass dafür Beratungshilfe in Anspruch genommen werden muss.