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Anrede

Verfasst: 04.07.2016, 07:39
von ReNo-Inso 91
GUten MOrgen zusammen :)

Ich habe da, vielleicht eine böde Frage, wie ich bei einem sehr wichtigem Schreiben genau die Anrede schreibe. Jeder hat eine andere Meinung sowie das Internet auch ganz viele.

Der jenige ist Dipl. WJ.

Schreibe ich dann einfach, Sehr geehrter Herr Dipl.-WJ. MXYZ ?
oder WJ ausschreiben? :kopfkratz :kopfkratz

Re: Anrede

Verfasst: 04.07.2016, 08:30
von Frau Cindy
Ich schreibe so etwas nur in der Adresse, in der Anrede jedoch nicht. Aber wie du schon sagtest, wird da jeder eine andere Meinung haben.

Re: Anrede

Verfasst: 04.07.2016, 08:55
von Soenny
Akademische Grade, zu denen die Dipl.-XXXX gehören, stehen nur im Anschriftenfeld, nicht in der Anrede. Auch der Dr. gehört eigentlich nicht in die Anrede, da auch akademischer Grad, es hat sich allerdings "eingebürgert" diesen Titel in die Anrede aufzunehmen.

Re: Anrede

Verfasst: 04.07.2016, 10:04
von RechtsKnecht
Wenn ihr Schreiben von ihm habt, könnt ihr in etwa erahnen, wie sehr er auf seinem Dipl rumreitet oder nicht. Entspreched könnt ihr es dann mit rein nehmen oder auch nicht. Im Zweifelsfall würde ich es weglassen.

Normalen Leuten ist es eigentlich auch egal, ob der akademische Grad mit angeführt wird oder nicht. Ich führe meinen z.B. überhaupt nicht.
Das einzige, was mich aggressiv macht, sind Leute, die den Brief mit "Hochachtungsvoll" statt "Mit freundlichen Grüßen" abschließen. Sowas geht gar nicht. Ich frag mich dann immer, ob das Absicht ist, oder ob die Leute gar nicht wissen, was das "Hochachtungsvoll" überhaupt heißt.


Ich denke eigentlich nicht, dass der Dipl. WJ sich auf den Schlips getreten fühlt, wenn er in der Anrede nicht so genannt wird. Wenn doch, sollte man sich die Geschäftsbeziehung zu dieser Person nochmal gut überlegen.

Re: Anrede

Verfasst: 04.07.2016, 10:45
von AliceImWunderland
Ich würde es auch nur im Adressfeld schreiben und nicht in der Anrede. Schließlich ist es kein Namensbestandsteil.

Beim einem Doktortitel kann man sich darüber streiten, ob es genannt werden muss oder nicht. Es hat sich halt so eingebürgert, dass der Dr.-Titel als Namenszusatz geführt wird. Es wird ja auch gem. § 4 des Deutschen Passgesetztes im Pass und in anderen Dokumenten eingetragen. Von daher wird er oft als Namenszusatz betrachtet.

Wir hatten mal einen Mandanten, der noch nicht mal studiert hat, sich jedoch irgendwann einen Doktortitel in Rumänien gekauft hat. Von da an mussten wir immer "Herr Dr...." zu ihm sagen. Und weh, man hat es vergessen dabeizusagen (weil man es jahrelang gewohnt war, ihn mit Herr .... anzusprechen). Da wurde er richtig grantig. Wer' s braucht..... :pfeif

Re: Anrede

Verfasst: 04.07.2016, 10:52
von Kanzleihund
RechtsKnecht hat geschrieben:Ich frag mich dann immer, ob das Absicht ist, oder ob die Leute gar nicht wissen, was das "Hochachtungsvoll" überhaupt heißt.
Was heißt es denn?

Re: Anrede

Verfasst: 04.07.2016, 10:55
von Sputnik85
Hallo,

also in meiner vorherigen Kanzlei war der Titel nur in der Anschrift vorgesehen.
Hier ist es allerdings so, dass der (höchste) Titel in die Anrede kommt und dann auch noch ausgeschrieben. Also nicht nur "Sehr geehrter Herr Prof. XY" oder "Sehr geehrter Herr Dr. XY" sondern "Sehr geehrter Herr Professor XY", "Sehr geehrter Herr Doktor XY".

Es wird da keine einheitliche Regelung geben, denke ich. Frag deine Chefs, wie es Ihnen wichtig ist :wink1 (mein Chef hat da eben vorgenannte Vorliebe)

Re: Anrede

Verfasst: 04.07.2016, 11:02
von Soenny
Kanzleihund hat geschrieben:
RechtsKnecht hat geschrieben:Ich frag mich dann immer, ob das Absicht ist, oder ob die Leute gar nicht wissen, was das "Hochachtungsvoll" überhaupt heißt.
Was heißt es denn?
Zitat aus Wiki:
Heute vor allem noch in amtlichen Schreiben:

„Hochachtungsvoll“
„mit vorzüglicher Hochachtung“

Diese beiden Grußformeln sind jedoch im Gebrauch gegenüber früher stark zurückgegangen, da sie recht förmlich erscheinen. Im Geschäftsverkehr werden sie daher unter Umständen von manchen Adressaten als unhöflich empfunden, denn die ihnen innewohnende Höflichkeit kann nicht unbedingt mit einem Gruß gleichgesetzt werden – bedeutend ist, dass in diesen Formeln bewusst kein (freundlicher) Gruß mehr ausgesprochen wird, sondern als letzte Wahrung der Form lediglich ein Ausspruch der Achtung, d. h. des Respekts vor dem Korrespondenzpartner erfolgt, beispielsweise bei der letztmaligen Mahnung vor Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Im Rahmen einer Korrespondenz unter Rechtsanwälten gilt die Formel „mit (vorzüglicher) kollegialer Hochachtung“ als äußerst unhöflich, unter Ärzten ist sie dagegen allgemein üblich.

Re: Anrede

Verfasst: 04.07.2016, 11:23
von Kanzleihund
Soenny hat geschrieben:Im Rahmen einer Korrespondenz unter Rechtsanwälten gilt die Formel „mit (vorzüglicher) kollegialer Hochachtung“ als äußerst unhöflich, unter Ärzten ist sie dagegen allgemein üblich.
Ebend.

Die örtl. Strafverfolgungsbehörden verwenden diese Formel auch; etwas Distanz, die der Formel inne ist, kann da wohl nicht schaden.

Bei Diplomaten ist die Versicherung der Hochachtung wohl das absolute Muss.

Ich werde in Zukunft unter meine Briefe schreiben: "Katzenkopf - Stück davon". [der traditionelle Gruß der Schmiedegesellen].

Re: Anrede

Verfasst: 04.07.2016, 11:36
von RechtsKnecht
Ist vielleicht auch regional unterschiedlich, aber hier ist das der geschriebene Mittelfinger.
Anwälte, StA und Gerichte würden diese Formulierung hier untereinander nie nutzen, wenn sie diese Aussage nicht auch wirklich übermitteln wollen.

Ist das in Norddeutschland anders? Würde eventuell Missverständnisse vorbeugen, wenn man das wüsste ;-)