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Re: Verrechnung Zahlung

Verfasst: 29.06.2017, 09:45
von Anahid
Ja klar. Durch die Verrechnung auf die Hauptforderung verringern sich die laufenden Zinsen und der bereits bestehende Zinsbetrag wird ja nicht nochmals verzinst (Zinseszinsverbot). Von daher ist die Verrechnung auf die Hauptforderung selbstverständich für den Schuldner die günstigste Variante.

Re: Verrechnung Zahlung

Verfasst: 29.06.2017, 09:52
von rena
:thx :thx :thx