Seite 10 von 20

Re: Euer blödester Fehler?

Verfasst: 11.01.2018, 09:48
von Tatjana H.
SiBa hat geschrieben:Öhhhhm,

erstemal Frage:
Wieso verklagst DU jemanden? :augenreib Du bist Angestellte oder lese ich falsch? Egal was von dir nach draußen geht, vor allem Klagen, muss doch der RA unterschreiben? Liest der oder sie sich nicht durch was du da machst? Prüft er/sie das nicht?
Ich weiß,das hilft dir jetzt auch nicht, aber mehr fällt mir grad dazu nicht ein...

Ändern kannst die Beteiligten jetzt nimmer, Klageantragsänderung ist da nicht statthaft...
Konzernhaftung kenne ich mich leider nicht aus... :-?
Tut mir voll Leid für dich...
Ja wir legen das ja alles im System an und da gabs noch keine Kündigung. Als nahm ich, da ich dem Arbeitsvertrag die daten nicht entnehmen konnte, das Impressum der Internetseite... und da steht als Verantwortliche die Firma 40XY drin wen ich das Impressum der Firma 23XY anklicke... und es ist ein und derselbe GF udn ein und dieselbe Adresse... Sogar die TZelefon und Faxnummern sind gleich....

Die Köagen mache ich fertig udn Chef schaut drüber aber er verlässt sich da auf mich, dass ich das richtig anlege....

Bin ich ja auch selber schuld... habe halt nicht genau geschaut.... das ist voll kacke..... Alles lief gut die letzten 2,5 jahre udn jetzt das... Ich weiß gar nicht ob ich heuklen oder auf mich böse sein soll....

Re: Euer blödester Fehler?

Verfasst: 11.01.2018, 09:52
von icerose
Autsch, Tatjana H. Das ist doof, aber nicht der Weltuntergang. :knutsch
Kann im Stress schon mal passieren, dein RA sollte das aber schon kontrollieren.

Warum soll eine Klageänderung nicht in Frage kommen? Ich (bzw. mein Chef ;) ) würde jetzt den Rechtsstreit um die richtige Beklagte (mit neuer Ausfertigung der Klage) erweitern und sodann die Klage gegen die falsche Beklagte zurücknehmen. Das geht sogar in einem Schriftsatz.
Oder man macht es kompliziert und nimmt die Klage zurück und reicht eine neue ein. Das ist aber Gerichtskostentechnisch dann etwas teurer. :roll:

Re: Euer blödester Fehler?

Verfasst: 11.01.2018, 09:53
von SiBa
Und der Chef weiß davon schon? Wenn nicht, sofort beichten! Und dann zusammen nach einer Lösung suchen.
Halt mich bitte nicht für einen Unmenschen, aber es geht auch grad nicht nur um deinen Job sondern auch um das Geld, was bei einer versemmelten Klage verloren geht - entweder zu Lasten des Mdt oder als Haftungsfall... Und das darfst du nicht aufschieben!
Schreib mal wie es gelaufen ist, ich drück dir die Daumen

Re: Euer blödester Fehler?

Verfasst: 11.01.2018, 09:56
von icerose
Tatjana H. hat geschrieben:Chef schaut drüber aber er verlässt sich da auf mich, dass ich das richtig anlege....
mein Chef verlässt sich auch auf mich - dennoch kontrolliert er mich - was auch gut und sinnvoll ist. So ist das halt, 1000mal geht alles gut, aber einmal...
Deswegen bin ich so, dass ich in diesem deinem Fall unsicher geworden wäre und ihn gefragt hätte.
Machst du nächstes Mal bestimmt auch. :knutsch

Re: Euer blödester Fehler?

Verfasst: 11.01.2018, 10:00
von Tatjana H.
SiBa hat geschrieben:Und der Chef weiß davon schon? Wenn nicht, sofort beichten! Und dann zusammen nach einer Lösung suchen.
Halt mich bitte nicht für einen Unmenschen, aber es geht auch grad nicht nur um deinen Job sondern auch um das Geld, was bei einer versemmelten Klage verloren geht - entweder zu Lasten des Mdt oder als Haftungsfall... Und das darfst du nicht aufschieben!
Schreib mal wie es gelaufen ist, ich drück dir die Daumen
war das erste was ich heute morgen gemacht habe.... ich bin ja nicht doof ..
icerose hat geschrieben:Autsch, Tatjana H. Das ist doof, aber nicht der Weltuntergang. :knutsch
Kann im Stress schon mal passieren, dein RA sollte das aber schon kontrollieren.

Warum soll eine Klageänderung nicht in Frage kommen? Ich (bzw. mein Chef ;) ) würde jetzt den Rechtsstreit um die richtige Beklagte (mit neuer Ausfertigung der Klage) erweitern und sodann die Klage gegen die falsche Beklagte zurücknehmen. Das geht sogar in einem Schriftsatz.
Oder man macht es kompliziert und nimmt die Klage zurück und reicht eine neue ein. Das ist aber Gerichtskostentechnisch dann etwas teurer. :roll:
geht nicht ist Arbeitsrecht.. 3 wochen Frist udn dann ist Klagen rum

Re: Euer blödester Fehler?

Verfasst: 11.01.2018, 10:06
von Schreibblitz
Es ist einerseits ja wirklich toll, wenn dein Chef dir so blind vertraut. Aber niemand ist fehlerfrei, weshalb er trotzdem solche Sachen kontrollieren sollte. Schliesslich ist er in der Haftung, wenn was schiefgehen sollte. Ich glaub jetzt aber nicht, dass du deswegen gekündigt wirst. Die meisten Fehler kann man ja ausmerzen und je früher desto besser. Also Augen zu und durch und beichte es deinem Chef.

Re: Euer blödester Fehler?

Verfasst: 11.01.2018, 10:22
von Tatjana H.
Schreibblitz hat geschrieben:Es ist einerseits ja wirklich toll, wenn dein Chef dir so blind vertraut. Aber niemand ist fehlerfrei, weshalb er trotzdem solche Sachen kontrollieren sollte. Schliesslich ist er in der Haftung, wenn was schiefgehen sollte. Ich glaub jetzt aber nicht, dass du deswegen gekündigt wirst. Die meisten Fehler kann man ja ausmerzen und je früher desto besser. Also Augen zu und durch und beichte es deinem Chef.
ich habs ja schon gebeichtet,..... deshalb bin ich ja so fertig.... rumgebrüllt hat er und zurecht... wie kann man nur so doof sein!!!!

jetzt hat er wohl einen SWeg gefunden, wie er es vielelicht regeln kann...

Da es sich um den gleichen GF und gleiche Adresse udn so handelt könnte man wohl sagen, dass die GS geanu wusste von welchem Mandanten die rede ist und dass der RA der GS das bereits mit den Verhandlunegn zu einem Aufhebungsvergleich ja signalisiert habe

Re: Euer blödester Fehler?

Verfasst: 11.01.2018, 10:51
von Riverside
Rumbrüllen geht gar nicht! Erst recht nicht als Chef :schock davon abgesehen hat er es doch unterschrieben oder?

Du hast übrigens eine PN ;)

Re: Euer blödester Fehler?

Verfasst: 11.01.2018, 10:59
von Carmen1965
Hallo Tatjana,

ich kann Dich verstehen und auch nachvollziehen, dass Du Dich über Dich selbst am Meisten ärgerst. Wenn Dein Chef Dir soweit vertraut, dass er Deine Sachen nicht mehr prüft, denke ich, musst Du Dir um Deinen Job auch keine Sorgen machen. Er wird schon wissen, was er an Dir hat. Wenn er nicht gerade ein Choleriker ist, war sein Brüllen vermutlich auch eher ein Abreagieren gewesen sein - vielleicht auch, weil er den Fehler selbst nicht gesehen hat. Wenn ich so darüber nachdenke, wie viele "Fehler" des Chefs bei den zu schreibenden Diktaten auffallen (und das geht schon bei dem Diktieren an das falsche Gericht los, Verdrehen der Parteien, Rechenfehler bei Aufstellungen oder sogar Anträge vergessen) und die nur deshalb nicht ´rausgehen, weil die Schreibkraft aufpasst....

Also - ich drücke Dir die Daumen. Halte durch. Fehler passieren nun einmal. Wenn nicht, gäbe es keine Haftpflichtversicherungen ;)

Vielleicht magst Du ja mal berichten, wie es weitergeht.

Liebe Grüße

Re: Euer blödester Fehler?

Verfasst: 11.01.2018, 11:01
von SiBa
Riverside hat geschrieben:Rumbrüllen geht gar nicht! Erst recht nicht als Chef :schock
:genau

Soviel Selbstkontrolle sollte man doch bitte haben... Und vor allem hilft es überhaupt nicht, das Problem zu lösen... (Vor allem, wenn man ein bisschen Mitschuld hat)