Kündigung durch Gerichtsvollzieher verspätet zugestellt

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
Cindi
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 254
Registriert: 07.04.2010, 19:39
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#1

12.02.2015, 12:19

Hier eine Haftungsfrage: Wer haftet, wenn eine Kündigung an Mieter zur zeitnahen Zustellung under Verweis eines Fristablaufs an die Verteilerstelle für GV-Aufträge gegeben wird und sich dann nach zwei Wochen bei Nachfrage herausstellt, dass der zuständige GV krank ist und daher die Zustellung nicht vorgenommen wurde. Hier kann ja erheblicher Schaden entstehen, wenn es sich z.B. um einen Mieter handelt, der keine Miete zahlt.

Wir wissen ja alle, dass die Gerichtsvollzieher seit langem erheblich überlastet sind, aber wie kann man sowas trotzdem vermeiden? Ich bitte um Tipps.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

12.02.2015, 12:21

Bei einer Fristsache hätte ich den zuständigen GV ermittelt und vorher mit ihm die Vorgehensweise abgeklärt. In sochen Sachen über die GV-Verteilerstelle zu gehen, halte ich für sehr riskant.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Cindi
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 254
Registriert: 07.04.2010, 19:39
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#3

12.02.2015, 12:23

Leider ist nicht jeder GV außerhalb der Sprechzeiten tel. erreichbar.
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#4

12.02.2015, 12:25

Cindi hat geschrieben:Leider ist nicht jeder GV außerhalb der Sprechzeiten tel. erreichbar.
Bei solch heiklen Fristsachen sollte es aber schon möglich sein, innerhalb der Sprechzeiten beim GV nachzufragen...

Ansonsten wie Liesel.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#5

12.02.2015, 12:25

Liesel hat geschrieben:Bei einer Fristsache hätte ich den zuständigen GV ermittelt und vorher mit ihm die Vorgehensweise abgeklärt. In sochen Sachen über die GV-Verteilerstelle zu gehen, halte ich für sehr riskant.
Zustimm Liesel!

Wir müssen auch ständig Mietverhältnisse kündigen. Teilweise machen wir das mit Einschreiben. Ich habe aber auch schon mal eine Kündigung persönlich in den Briefkasten des Mieters eingeworfen.

Über die GV-Verteilerstelle wäre mir das viel zu riskant.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
Cindi
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 254
Registriert: 07.04.2010, 19:39
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#6

12.02.2015, 12:26

Seid Ihr demnach der Meinung, dass der Gerichtsvollzieher nicht haftbar gemacht werden kann, wenn er verspätet zustellt?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#7

12.02.2015, 12:31

Er ist erkrankt. Wie willst du ihn dafür haftbar machen?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Cindi
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 254
Registriert: 07.04.2010, 19:39
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#8

12.02.2015, 12:32

Und die Verteilerstelle, die die Frist nicht berücksichtigt hat?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#9

12.02.2015, 12:34

Vergiss es. Das habt ihr selbst verkackt.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
likema31
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 587
Registriert: 23.06.2009, 21:00
Beruf: Rechtsanwältin

#10

12.02.2015, 13:02

Da seid Ihr wohl in der Haftung.

Mal ehrlich, kurz vor Fristablauf geb ich sowas doch nicht an die Verteilerstelle.
Antworten