Kündigung durch Gerichtsvollzieher verspätet zugestellt

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NORTHERN DINO
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#11

12.02.2015, 13:07

Liesel hat geschrieben:Vergiss es. Das habt ihr selbst verkackt.
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Liesel
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#12

12.02.2015, 13:17

Vielleicht etwas drastisch. :oops:

Aber bei der Konstellation darüber nachzudenken, ob man hier jemand in die Haftung nehmen kann, ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.
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Soenny
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#13

12.02.2015, 15:06

Liesel hat geschrieben:Vielleicht etwas drastisch. :oops:

Aber bei der Konstellation darüber nachzudenken, ob man hier jemand in die Haftung nehmen kann, ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.
Wo du Recht hast, hast du Recht :daumen
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MG
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#14

12.02.2015, 16:15

Naja, Haftung nicht ohne Pflichtverletzung... Also wenn Ihr keine Norm findet, die besagt, dass eine eilige Kündigung eilig durch den GV zuzustellen ist, dann sieht das mal schlecht aus. Zumal Amtshaftungsansprüche mehr als selten durchgehen... Aber auch wenn, dann würde es nicht den Anwalt von der Pflicht gegenüber dem Mandanten zur Auswahl des sichersten Weges (Grundsatz in Haftungsungsfragen eines RA) entbinden. Und sicherster Weg dürfte, auch wenn ich es selber nicht glauben mag, Zustellung per Einwurf-Einschreiben durch die Dt. Post sein, bzw. selber einwerfen wenn möglich. Aber sicherlich nicht, wenn man selber weiß, dass die GV überlastet sind, Zustellung der Kündigung durch den GV ohne das vorher mit dem abzusprechen.

Gruß MG
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#15

12.02.2015, 18:00

JSanny hat geschrieben: Wo du Recht hast, hast du Recht :daumen
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#16

13.02.2015, 10:39

Naja, der Gerichtsvollzieher muss ja eigentlich eine Zustellung innerhalb 3 Tage nach Auftrag durchführen.

Ich bin der Meinung, dass auch ein Gerichtsvollzieher sich um eine Vertretung kümmern muss wenn er krank ist. Da springt doch dann der Vertreter ein.

Aber haftungsmäßig da was durchzuboxen wird schon schwierig glaub ich. Da ja dringender Handlungsbedarf war, wäre es eurerseits schon angebracht gewesen, den Gerichtsvollzieher anzurufen. Und wenn man diesen nicht erreicht, dann auf jeden Fall seinen Vertreter oder eben eine Anfrage bei der Verteilerstelle. Hätte ja auch sein können, dass die Post nicht ordentlich zugestellt hat und er den Auftrag nicht bekommen hat usw. usw.
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#17

13.02.2015, 11:50

Na, wat den erkrankten GVZ angeht: Der ist auf der Haftung raus. Allerdings frage ich mich, ob nicht das Gericht/Land haftet, da solche Sachen ja eigentlich laufen sollten. Ich würds daher nicht einfach verneinen.

Aber ich käme grundsätzlich nie auf die Idee, eine Kündigung durch den GVZ zustellen zu lassen. Im Zweifel immer durch Boten.
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#18

13.02.2015, 12:11

Da muss auf jeden Fall der genaue Sachverhalt erstmal eruiert werden. Man müsste wissen, wann die Verteilerstelle den Auftrag an den GVZ weitergeleitet hat, wann dieser sich krank gemeldet hat usw. usw. usw. Vielleicht hat der Gerichtsvollzieher den Auftrag auch schon in Händen gehabt, wollte ihn am nächsten Tag ausführen, ist dann aber krank geworden..... Da wäre erst Mal einiges zu prüfen würde ich sagen.
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#19

13.02.2015, 16:24

Die ganze Idee mit der Zustellung per GV in letzter Minute ist schon deshalb absurd, weil mittlerweile auch das letzte RA-Büro wissen sollte, was seit der ZV-Reform bei den GV belastungsmäßig los ist. :patsch
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#20

13.02.2015, 17:31

Es gibt aber nunmal die Möglichkeit über GVZ zuzustellen und wenn diese die Anweisung haben, die Zustellaufträge innerhalb von drei Tagen zu erfüllen, dann ist das halt so, Belastung hin oder her, dann muss so was dazwischen geschoben werden. Ich habe auch schon mittwochs nen GVZ angerufen und hatte einen eiligen Auftrag für Freitag. Klar sind sie nicht begeistert, aber wenn man mit ihnen spricht und die Dringlichkeit erklärt, dann geht es doch irgendwie.

Einen Boten zu schicken ist nun mal auch nicht jedes mal möglich. Und ich habe jetzt drei mal über DHL-Express eine Eilzustellung gemacht mit dem Ergebnis, dass von drei Zustellungen lediglich eine erfolgreich war und DHL-Express zwei Sendungen verloren hat. Dann weiß von DHL wieder keiner wo die Sendung ist und in dieser "verschwundenen" Sendung sind die Original-Unterlagen drin.
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