Zustellung EA in der Schweiz

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Widder
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#1

21.11.2014, 17:50

Hallo!
Ich habe ein großes Problem wie ich dem Antragsgegner eine EA in der Schweiz zustellen kann. Ich habe
über das LG einen Zustellungsauftrag gestellt bezüglich Zustellung einer EA. Soweit so gut. Das Problem ist,
der Antragsgener weigert sich, vom Gerichtsvollzieher die Zustellung anzunehmen. Auch ein Zustellungsver-
such über die Polizei war erfolglos. Der Antragsgegner weigert sich vehement, das Schriftstück entgegen
zu nehmen. Das schweizer Gericht hat also die Unterlagen zurückgesandt mit dem Hinweis, dass eine Zustellung
nicht möglich ist!" Was nun! Ohne Zustellungsnachweis kann ich auch nicht die Kosten festsetzen lassen.
Was kann ich noch tun??????
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#2

22.11.2014, 09:27

Ich bin seit ein paar Jahren nicht mehr für Zustellungen ins Ausland zuständig, aber schau mal hier:

http://www.ir-online.nrw.de/land.jsp?id=229

http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/ir_ ... -hzp54.htm

Gemäß Art. 4 des Haager Übereinkommens des Zivilprozesses kann die Zustellung abgelehnt werden, wenn der Staat (hier: die Schweiz) sie für geeignet hält, ihre Hoheitsrechte zu gefährden. Soweit ich mich entsinne, können aus diesem Grund in der Schweiz einstweilige Anordnungen und einstweilige Verfügungen nicht förmlich zugestellt werden. Somit können sie nur zugestellt werden, wenn der Empfänger annahmebereit ist.
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Widder
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#3

24.11.2014, 09:08

Herzlichen lieben Dank für diese Hinweise. Ich bin platt, was in der Schweiz so alles möglich ist für
Schuldner. :thx
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