ARGE?

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Mr.Black
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#1

09.07.2007, 11:26

Kennt sich jemand mit den sog. Arbeitsgemeinschaften ARGE zwischen Job Center und Agentur für Arbeit aus?

Hat jemand Erfahrung, wie dort der Informationsaustausch erfolgt und ob im Außenverhältnis die ARGE rechtlich als einheitliche Behörde anzusehen ist?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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Claudi130874
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#2

09.07.2007, 11:31

Die ARGE ist rechtlich eine eigene Behörde, soviel kann ich dir dazu sagen, weil wir einige Klageverfahren gegen die ARGE laufen haben.

Zum Informationsaustausch weiss ich nur, dass das Jobcenter eigentlich der ARGE alle Änderungen mitteilen muss, was sie jedoch manchmal nicht macht.
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StineP

#3

09.07.2007, 11:33

"Auch bei der Verwaltung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitslosengeld II), können Arbeitsagenturen und kommunale Träger Arbeitsgemeinschaften nach privatem oder öffentlichem Recht bilden, die als ARGE bezeichnet werden. Rechtgrundlage dazu bildet § 44b SGB II [1]. Siehe dazu auch Job-Center.

Die Bezeichnungen dieser ARGEn sind bundesweit nicht einheitlich. Die ARGEn sind zuständig für die Gruppe der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Im Gegensatz zu den Agenturen für Arbeit sind die ARGEn meist lokal präsent und nicht zentral verwaltet. Im Jahr 2010 soll entschieden werden, ob die Aufgaben der ARGEn den Kommunen oder der Agentur für Arbeit direkt zugeordnet werden."

Quelle: www.wikipedia.de
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Mr.Black
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#4

09.07.2007, 11:36

Soweit war ich auch schon, wenn jetzt aber eine Bezieher von ALG I und ALG II (Aufstockung) nur das Jobcenter über eine neue Tätigkeit informiert nicht jedoch die Agentur für Arbeit, obwohl beide eine ARGE bilden, ist das dann ausreichend?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
StineP

#5

09.07.2007, 11:59

Ich meine JA. Soweit sollte der Informationszwang funktionieren.


Allerdings weiß ich von jemanden, der hat der ARGE bescheid gegeben und da kam dennoch ne Zahlung für den nächsten Monat - Idioten. Wurde zurückgebucht gelassen (von Bank direkt an Leistungszentrum) und 4 Monate später kam ne Zahlungsaufforderung über den direkt zurückgebuchten Betrag... Hat ganze 2 Monate gedauert, bis die das mit der Kasse klären konnten.. Deshalb wage ich zu behaupten, dass es sicherer ist, beide zu informieren - im eigenen Interesse, weil man sonst ewig noch damit kämpfen muss.
wayona
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#6

09.07.2007, 12:39

mir wurde damals gesagt, daß einzig und allein die ARGE zuständig ist für personen, die algI und II beziehen. also habe ich mich damals dann auch nur bei der arge abgemeldet, hatte ja auch nur noch dort termine und hab alles andere mit zahlungen, adressen etc. über die abgewickelt. jedenfalls hatte ich mich dann dort abgemeldet und im nächsten monat kam weiter das algI und da hab ich nochmal angerufen und die meinten dann, daß es sich um zwei verschiedene institutionen handelt und man sich entsprechend auch bei BEIDEN abmelden müsse. ist aber auch schon zwei jahre her.

ich würde mich einfach mal dumm stellen und der service-zentrale anrufen. man muß ja nicht sagen, wer man ist!?
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