sofortige Beschwerde gegen KFB

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ReNo2014
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#1

21.10.2014, 10:47

Wir haben gegen einen KFB die sofortige Beschwerde eingelegt. Mein Chef hat jedoch eine Monatsfrist notiert, obwohl es eine 2-Wochenfrist ist. Das Gericht teilt nunmehr mit, dass die Frist nicht ordnungsgemäß eingehalten wurde und uns Gelegenheit zur Stellungnahme gegegeben.

Was können wir denn jetzt noch machen?
Die Frist ist ja versäumt.
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niva
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#2

21.10.2014, 10:52

wenn dein Chef die Frist notiert hat, dann könnt ihr gar nichts mehr machen.
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#3

21.10.2014, 11:03

Was war denn falsch? Vielleicht könnt ihr noch auf einen Berichtigungsantrag umstellen.

Ansonsten: Zurücknehmen. Bevor auch noch die Gegenseite involviert wird und Kosten geltend machen kann :pfeif
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ReNo2014
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#4

21.10.2014, 11:54

Kann man das nicht auf mich schieben? :pfeif
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Liesel
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#5

21.10.2014, 11:55

Als Azubine - das wird nix.
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#6

21.10.2014, 11:56

ReNo2014 hat geschrieben:Kann man das nicht auf mich schieben? :pfeif
Kann man, nützt aber nichts, weil Dein Chef verpflichtet ist, von Dir notierte Fristen zu kontrollieren :wink:
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#7

21.10.2014, 12:06

Da hat Cheffe wohl einen Bock geschossen. Bei Gericht ist dann die Regel, eine Mitteilung in der genannten Form zukommen zu lassen. Nimmt man das Rechtsmittel nicht zurück, wird unter Hinweis auf die Fristversäumung die Sache zum Beschwerdegericht gegeben. Dieses weist das RM als unzulässig zurück und man hat die Kosten zu tragen, denn das RM ist vorhersehbar erfolglos. Mit Glück wurde die Gegenseite bislang nicht gehört, sonst entstehen - siehe oben - dort auch noch Kosten.
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#8

21.10.2014, 15:50

@Liesel: Und wenn eine Angestellte das auf sich nimmt?
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#9

21.10.2014, 16:06

:shock: Du weißt schon, dass man bei so was eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss und eine falsche Versicherung an Eides Statt (und das wäre es) strafbar ist?

Im übrigen dürfte es ja hier nicht um Beträge im Millionenbereich gehen :roll:

Du hast im übrigen immer noch nicht gesagt, warum der Beschluss angefochten werden musste....
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#10

21.10.2014, 21:07

ReNo2014 hat geschrieben:@Liesel: Und wenn eine Angestellte das auf sich nimmt?
:?: :?: Warum sollte sie das ungerechterweise? Das ändert doch an der Sach- und Rechtslage nix.
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