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sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 21.10.2014, 10:47
von ReNo2014
Wir haben gegen einen KFB die sofortige Beschwerde eingelegt. Mein Chef hat jedoch eine Monatsfrist notiert, obwohl es eine 2-Wochenfrist ist. Das Gericht teilt nunmehr mit, dass die Frist nicht ordnungsgemäß eingehalten wurde und uns Gelegenheit zur Stellungnahme gegegeben.

Was können wir denn jetzt noch machen?
Die Frist ist ja versäumt.

Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 21.10.2014, 10:52
von niva
wenn dein Chef die Frist notiert hat, dann könnt ihr gar nichts mehr machen.

Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 21.10.2014, 11:03
von mrsgoalkeeper
Was war denn falsch? Vielleicht könnt ihr noch auf einen Berichtigungsantrag umstellen.

Ansonsten: Zurücknehmen. Bevor auch noch die Gegenseite involviert wird und Kosten geltend machen kann :pfeif

Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 21.10.2014, 11:54
von ReNo2014
Kann man das nicht auf mich schieben? :pfeif

Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 21.10.2014, 11:55
von Liesel
Als Azubine - das wird nix.

Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 21.10.2014, 11:56
von mrsgoalkeeper
ReNo2014 hat geschrieben:Kann man das nicht auf mich schieben? :pfeif
Kann man, nützt aber nichts, weil Dein Chef verpflichtet ist, von Dir notierte Fristen zu kontrollieren :wink:

Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 21.10.2014, 12:06
von 13
Da hat Cheffe wohl einen Bock geschossen. Bei Gericht ist dann die Regel, eine Mitteilung in der genannten Form zukommen zu lassen. Nimmt man das Rechtsmittel nicht zurück, wird unter Hinweis auf die Fristversäumung die Sache zum Beschwerdegericht gegeben. Dieses weist das RM als unzulässig zurück und man hat die Kosten zu tragen, denn das RM ist vorhersehbar erfolglos. Mit Glück wurde die Gegenseite bislang nicht gehört, sonst entstehen - siehe oben - dort auch noch Kosten.

Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 21.10.2014, 15:50
von ReNo2014
@Liesel: Und wenn eine Angestellte das auf sich nimmt?

Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 21.10.2014, 16:06
von mrsgoalkeeper
:shock: Du weißt schon, dass man bei so was eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss und eine falsche Versicherung an Eides Statt (und das wäre es) strafbar ist?

Im übrigen dürfte es ja hier nicht um Beträge im Millionenbereich gehen :roll:

Du hast im übrigen immer noch nicht gesagt, warum der Beschluss angefochten werden musste....

Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 21.10.2014, 21:07
von 13
ReNo2014 hat geschrieben:@Liesel: Und wenn eine Angestellte das auf sich nimmt?
:?: :?: Warum sollte sie das ungerechterweise? Das ändert doch an der Sach- und Rechtslage nix.