Da ich irgendwie nichts passendes gefunden habe, muss ich jetzt doch mal offen nachfragen. Denn ich finde im Internet auch keine klare Antwort.
Ich habe mein Zwischenzeugnis erhalten und soweit ist das in Punkto Formulierungen und Tätigkeitsangaben in Ordnung, zumindest sagen das auch jene, denen ich es gezeigt habe, um mir Meinungen darüber einzuholen.
Jedoch gibt es in dem Zeugnis einen Punkt, bei dem ich mit den drei Personen übereinstimmend der Meinung bin, dass eine solche Formulierung so nicht ins Zeugnis gehört. Im Zeugnis steht zu einer Tätigkeit sozusagen die Häufigkeitsangabe und ich finde, das sieht für mich nicht so gut aus. Aber ich möchte jetzt auch kein Fass aufmachen, wenn ich eigentlich im Unrecht bin und hoffe, dass ihr vielleicht einen Rat wisst, da ich mir sicher bin, einen solchen Satz noch in keinem Zeugnis gesehen zu haben.
Zitat aus meinem Zwischenzeugnis:
Zum einen muss ich da widersprechen, da wir im Arbeitsrecht regelmäßig Kontopfändungen hatten und für einen Mandanten regelmäßig das Mahnverfahren und anschließende Sachpfändungen einleiteten, teilweise für Beträge unter 100,00 Euro. Daher ärgert mich der Satz auf der einen Seite."Mit Inkassotätigkeiten, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung beschäftigen wir uns grundsätzlich nicht, so dass Frau Fensterbank nur in sehr geringem Umfang mit Tätigkeiten in der Zwangsvollstreckung beschäftigt ist."
Auf der anderen Seite ärgert er mich irgendwie, weil ich finde, es reicht im Zeugnis, wenn allgemein aufgelistet ist, dass ich Mah- und Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet habe. Wie häufig ich dies tat, ist doch erst einmal egal.
Eine solche Formulierung habe ich noch gar nicht gesehen. Ich bin der Ansicht, es müsste geändert werden.
Wisst ihr da vielleicht besser Bescheid?
Vielen Dank schonmal!