zustellung vergleich

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wayona
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#1

06.07.2007, 12:49

wenn ich eine vollstreckbare ausfertigung von einem geschlossenen vergleich beantragen will, muß ich doch den zustellnachweis gegenüber dem gericht erbringen. wenn meine gegenseite jedoch nicht anwaltlich vertreten ist, dann muß ich die zustellung durch den gerichtsollzieher machen lassen oder? muß man da sonst noch etwas beachten?

:roll:
Minimaus

#2

06.07.2007, 12:54

Also, Zustellungsvermerk, Klausel, und da war noch was zur voraussetzung. Ich komm nicht drauf. ich glaub, wenn die nicht vertreten werden, dann muss man das vom gv zustellen lassen. bin mir aber nciht sicher, hatte sowas noch nie. Ruf doch einfach mal einen GV an.
StineP

#3

06.07.2007, 12:58

Natürlich musst du das über GV zustellen lassen. Von Anwalt zu Anwalt geht ja nicht *hust*
Minimaus

#4

06.07.2007, 13:01

verschluck dich nicht StineP :-)
wayona
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#5

06.07.2007, 13:03

ich denk das ja auch, aber chefchen ist mal wieder anderer meinung. wobei ich denke, er will es nicht wahrhaben. kostet ja schließlich wieder gleich mehr geld! :thx
StineP

#6

06.07.2007, 13:05

Was schlägt denn dein Chef sonst vor??
Minimaus

#7

06.07.2007, 13:06

Ja, ja, die Chefs. Die haben wie immer ihren eigenen Kopf. Wenn sie das alles besser können und wissen, wieso brauchen sie dann uns noch??
Mausilein30

#8

06.07.2007, 13:22

Was meinst Du mit "...gegenüber dem Gericht erbringen"?

Der Vergleich mit Vollstreckungsklausel wird dem Gegner per Gerichtsvollzieher zugestellt.
StineP

#9

06.07.2007, 13:23

sie meint, damit das ne vollstreckbare Ausfertigung wird, muss sie den Zustellungsnachweis an das Gericht schicken..... Stimmt natürlich so nicht.
wayona
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#10

06.07.2007, 14:37

wie dann?
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