Mandat ausschlagen wegen PKH???

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Gast

#1

06.07.2007, 10:04

Guten Morgen!

Eben hat eine Frau bei uns im Büro angerufen. Sie sei in einer Ehescheidungssache bei einem Fachanwalt gewesen. Dieser habe sich geweigert zur Gerichtsverhandlung zu kommen, sofern sie nicht einen "angemessenen" Vorschuss in Höhe von 31.000 Euro!!!! zahlt... Sie konnte das Geld natürlich nicht aufbringen. Er ist dann aber anscheinend doch gekommen. Jetzt will sie PKH beantragen aber der RA. weigert sich , da er ja dann wesentlich weniger Gebühren bekommt.... Dass das moralisch unter aller Sau ist, brauchen wir hier nicht zu diskutieren... Mich interessiert DARF er eine Sache, die er bereits vertritt, jetzt wegen den niedrigeren Gebühren ausschlagen?

Sie tut mir wirklich leid und ich würde ihr gerne Auskunft geben, aber ich finde nirgendwo etwas. Wobei ich glaube, dass man Mandate generell niederlegen kann. Egal aus welchem Grund.....

Liebe Grüße und herzlichen Dank für die Auskünfte!
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Grübchen
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#2

06.07.2007, 10:10

Ich frag mich wie der auf einen Vorschuss von 31.000 € kommt?? Wir haben viel FAM Sachen gemacht, aber die Rechnung kenne ich nicht
LG Grübchen
Bärchen

#3

06.07.2007, 10:15

31.000,00 €? Da müsste man ja auf einen richtig hohen Streitwert kommen. Ich hab jetzt mal spaßeshalber im Rechner nachgeschaut. Bei einem Streitwert von 1.000.000,00 € würde sich die Verfahrensgebühr auf ca. 5.500,00 € belaufen.
:hm wie sollen da jemals 31.000,00 € zusammen kommen? Die Mandantin von euch hat sich bestimmt verhört und sie soll 1.300,00 € oder so zahlen
Gast

#4

06.07.2007, 10:15

Ich weiß es auch nicht.. sie hat mir das halt erzählt.... ich finde diese Summe auch defintiv zu hoch....
Bärchen

#5

06.07.2007, 10:18

Wie gesagt, das geht faktisch ja fast nicht, wenn sie meint, sie würde PKH bekommen, dann müsste der Ehemann mehrfacher Millionär sein oder so?
QueenMum

#6

06.07.2007, 10:18

ein blick ins berufsrecht hilft :wink:

natürlich darf ein RA kein mandat ablehnen, wenn es mit PKH oder beratungshilfe zustande kommt.
Bärchen

#7

06.07.2007, 10:32

Natürlich nicht, ich glaube, sternenfee hat sich eher um den Betrag gewundert
Gast

#8

06.07.2007, 10:33

Mit der neuen Vertragsfreiheit unserer Chefs sind diese nicht mehr gehalten zu den gesetzlichen Gebühren zu arbeiten. Sie können also mit dem Mandanten eine höhere Gebühr vereinbaren. Davon kann auch die Annahme eines Mandats abhängig gemacht werden.

Eine Kündigung zur Unzeit geht jedoch nicht .....

Unzeit in Familiensachen ist gerade dann eingetreten, wenn z.B. Gerichtstermine wahrzunehmen sind.

Ich würde mich daran gar nicht so hochziehen. Wäre nicht das erste Mal, daß eine Mandantin etwas erfindet ..... das die Mandantin PKH haben wollte, hätte sie vielleicht auch mal eher sagen können ..... war so mein erster Gedanke, bei der Schilderung.
Gast

#9

06.07.2007, 10:41

super genau das wollte ich wissen *gg*

Das werde ich ihr sagen, wenn sie nochmal anruft.... und dann frage ich auch direkt wie sie auf 31000 euro kommt... evtl. haben sie auch eine gebührenvereinbarung getätigt... keine ahnung... aber auf jeden Fall vielen vielen Dank für Eure Hilfe!
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advocatus diaboli
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#10

07.07.2007, 00:23

QueenMum hat geschrieben:ein blick ins berufsrecht hilft :wink:

natürlich darf ein RA kein mandat ablehnen, wenn es mit PKH oder beratungshilfe zustande kommt.
Das ist so nicht ganz richtig: ein PKH-Mandat wird man erst ab der Beiordnung so schnell nicht wieder los, siehe § 48 Abs. 1 BRAO ("... muß Vertretung übernehmen, ... wenn er beigeordnet ist.").
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