Landessozialgerichtswechsel bei Umzug?

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pussybär78
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#1

23.09.2014, 16:05

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage. :smile:

Wir haben eine Sache vor dem Sozialgericht Koblenz vertreten. In dieser Sache wurde ein Beschluss erlassen, gegen den ich nun Beschwerde einlegen soll. Koblenz gehört zum Landessozialgerichtsbezirk RLP. Demnach wäre das Landessozialgericht in Mainz anzuschreiben.

Jetzt ist der Kläger bzw. der Antragsteller aber während der 1. Instanz nach Bad Schönborn verzogen. Hier ist der Landessozialgerichtsbezirk Karlsruhe zuständig.

Ich muss nun folgendes wissen:

Ist wegen dem Umzug nun Karlsruhe zuständig für die Beschwerde oder immer noch Mainz, da der Rechtsstreit ja hier begonnen hat mit der 1. Instanz.

Ich bin echt ratlos :(
Etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt & Teil meines genialen Plans, die Weltherrschaft an mich zu reißen
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