PKH im Scheidungsverfahren

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Benutzeravatar
Letizia
Forenfachkraft
Beiträge: 107
Registriert: 29.03.2007, 10:55
Wohnort: Köln

#1

05.07.2007, 11:29

Hallo Leute,

ich bin grade so ziemlich durcheinander!

Bin nicht so fit in Sachen PKH und Familiensachen und so...aber ich glaube mal gehört zu haben, dass die Rechtsschutzversicherung im Scheidungsverfahren die Kosten nicht zahlt!
Oder irre ich mich da gerade? :oops:
Benutzeravatar
Letizia
Forenfachkraft
Beiträge: 107
Registriert: 29.03.2007, 10:55
Wohnort: Köln

#2

05.07.2007, 11:32

Na toll...meine Überschrift passt ja gar nicht zu dem Text...oh je!!!

Ich sag ja, ich bin verpeilt heute!
Also mir geht es darum, ob ich PKH in einem Scheidungsverfahren beantragen soll, oder die RS zahlen lassen soll!?
Gast

#3

05.07.2007, 11:34

Die RSV übernimmt meist die Kosten für ein 1. Beratungsgespräch, wenn Familienrechtsschutz versichert ist. Ist von Fall zu Fall unterschiedlich, wird meist aus Kulanz gezahlt. Jedoch aber nicht die Kosten des Scheidungsverfahrens.
Benutzeravatar
schneeflocke
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1732
Registriert: 25.11.2006, 16:59
Wohnort: Mitten im Ruhrgebiet

#4

05.07.2007, 11:36

Also........

eine RS greift nicht für die Kosten einer Scheidung (ich habe eine RS, die greift in Unterhaltsangelegenheiten mit einer Wartezeit von 5 Jahren!)

Also zahlt der Mandant selbst oder PKH muss beantragt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Eine Beratung in einer familienrechtlichen Angelegenheit kann sehr wohl von der RS übernommen werden, aber alles was danach folgt, wie die Scheidung und die damit verbundenen Folgesachen werden nicht übernommen.

Ansonsten hat der Mandant den 2. Platz gemacht und muss alles allein bezahlen, wenn er die Voraussetzungen für PKH nicht erfüllt.
Benutzeravatar
Strubbel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1483
Registriert: 04.06.2007, 13:39
Wohnort: bei Stuttgart
Kontaktdaten:

#5

05.07.2007, 11:36

:zustimm

Den Titel kannst du ändern, wenn du deinen ersten Beitrag editierst und dann im vollständigen Editor das Thema änderst!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Benutzeravatar
Letizia
Forenfachkraft
Beiträge: 107
Registriert: 29.03.2007, 10:55
Wohnort: Köln

#6

05.07.2007, 11:41

Ach so...
Ja weil wir haben einen Scheidungsantrag mit PKH antrag gemacht allerdings die PKH-Unterlagen noch nicht eingereicht.
Und heute kam also eine Erinnerung vom Gericht wegen der PKH Unterlagen. Hab mich schon gewundert wieso diese noch nicht eingereicht waren...habe dann die Mdtin angerufen um sie zu erinnern uns die Unterlagen noch diese Woche zu schicken...ja und am Tel. fragte sie mich, ob sie in dem Feld B (Die Frage, ob die RS die Kosten tragen) was eintragen soll...da erfuhr ich also, dass sie eine RS hat und das hat mich durcheinander gebracht!
Also muss sie in dem Kästchen Nein ankreuzen richtig?
Aber sonst ist sie bedürftig...
Benutzeravatar
schneeflocke
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1732
Registriert: 25.11.2006, 16:59
Wohnort: Mitten im Ruhrgebiet

#7

05.07.2007, 11:47

Nein ankreuzen ist richtig-

Und ganz schnell die Unterlagen raus schicken.......

unsere Gerichte zicken mal gerne rum, wenn sie die Sachen nicht zügig bekommen. Ist ja auch verständlich.
Benutzeravatar
Letizia
Forenfachkraft
Beiträge: 107
Registriert: 29.03.2007, 10:55
Wohnort: Köln

#8

05.07.2007, 11:50

Ok danke!

Ich verstehe nicht, wieso wir die nicht sofort nachgereicht haben...war ein dummer Fehler von uns hier.
Aber danke euch!

Liebe Grüße
Antworten