Beschwerde vor Zustellung einlegen?

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leoniemaus5
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#1

11.09.2014, 16:56

Hallo meine Lieben,

mein Chef möchte, dass ich Beschwerde gegen einen Beschluss einlege, der uns aber noch nicht zugestellt wurde. Normalerweise steht ja im Gesetz "ab Zustellung". Das würde doch bedeuten, dass eine Beschwerde nach Verkündung und ohne die Zustellung des Beschlusses bei uns in der Kanzlei gar nicht gültig wäre oder?

Liebe Grüße
T
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Anahid
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#2

12.09.2014, 09:36

Wenn sicher ist, dass der Beschluss in der Art in der Welt ist, sehe ich jetzt nicht das Problem. Die Frist beginnt halt erst mit Zustellung.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
leoniemaus5
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#3

12.09.2014, 12:26

Anahid ist das denn "gültig" wenn ich das vor Zustellung schon einlege? nicht das ich das dann ab Zustellung nocheinmal erneut einlegen muss.

Lieben Gruß
T
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Anahid
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#4

12.09.2014, 12:36

Warum soll das nicht gültig sein? Normalerweise erhältst Du ja erst durch die Zustellung Kenntnis von einer Entscheidung. Wenn Dir die Entscheidung aber bereits bekannt ist, ohne dass sie zugestellt wurde, kannst Du m.E. trotzdem bereits ein Rechtsmitteln einlegen. Ist zwar nicht der normale Weg, da man eigentlich die Zustellung abwartet. Aber wenn Dein Chef es eilig hat, dann würde ich das bereits jetzt machen.
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gkutes

#5

12.09.2014, 14:21

es muss nicht zugestellt sein sein. Wie bei Urteilen auch. Es gibt ja bei den Fristen auch immer den Zusatz "Die Frist beginnt, mit der Zustellung, spätestens mit dem Ablauf von fünf X nach der Verkündung
leoniemaus5
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#6

15.09.2014, 15:58

Hallo ihr lieben,

vielen Dank für die Information. Wir haben jetzt Beschwerde mit dem Verweis auf den Verkündungstermin eingelegt. Ich hoffe das klappt und wird als "gültig" anerkannt.

:thx eure T
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