Zwischenzeugnis

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Taddy
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#1

04.07.2007, 16:03

Hallo Ihr Lieben,

da ich mich ja nun schon bei einigen Firmen beworben habe, würde ich jetzt gerne meinem Chef für meine weiteren Bewerbungen bzw. die Vorstellungsgespräche ein Zwischenzeugnis zur Unterschrift vorlegen.

Ich hab allerdings noch nie ein Zwischenzeugnis geschrieben und deshalb aus meinem letzten Zeugnis mal ein solches zusammengezimmert. :wink:

Könntet Ihr mal ein Auge auf meinen Entwurf werfen und mir sagen, ob das vielleicht "too much" ist oder ob ich ihm das wirklich so vorlegen kann?!


Ganz lieben Dank und liebe Grüße

Taddy


Zwischenzeugnis


Frau ..., geb. am ..., ist seit dem ... durchgängig in meiner Kanzlei als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig.

Frau ... erledigt in diesem Zusammenhang insbesondere sämtlichen Schriftverkehr bis zum Abschluss des jeweiligen Vorganges unter Erteilung der entsprechenden Kostenrechnung.

Frau ... ist aufgrund ihrer Fähigkeiten in der Lage, selbständig Klagen und andere Schriftsätze zu entwerfen, die anstandslos übernommen werden können.

Zu ihren Aufgaben gehören u. a. die Mandatsbetreuung von Mahnverfahren bis hin zur Durchführung der Zwangsvollstreckung sowie die persönliche Mandantenbetreuung. Weiter ist sie alleinig für die Bearbeitung außergerichtlicher Schuldenbereinigungsverfahren sowie für das Anmelden von Forderungen zur Insolvenztabelle zuständig.

Da von meiner Kanzlei auch Betreuungsverfahren durchgeführt werden, obliegt ihr ebenfalls deren Bearbeitung. Hierzu gehören u. a. persönliche Gespräche mit den Betreuten sowie die Auszahlung von Geldern an diese. Ebenso gehört die Abrechnung der jeweiligen Betreuungsverfahren zu den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben. Sowohl in der Bearbeitung der einzelnen Betreuungsaktenvorgänge, als auch in den Gesprächen mit den Betreuten zeigt sich Frau ... als äußerst umsichtig.

Sie verfügt über eine abgesichertes, erprobtes Fachwissen, was sie sehr gut im Arbeitsablauf einsetzt bzw. in den zu bearbeitenden Vorgängen erfolgreich umsetzt. Frau ... ist eine ausdauernde Mitarbeiterin, die sehr gut belastbar ist und selbst in Situationen turbulenten Geschäftsbetriebes immer eine gute Übersicht und Arbeitseinteilung behält.

Bei der Erledigung ihrer Aufgaben zeichnet sie sich jederzeit durch sehr große Sorgfalt und Umsicht aus. Sie ist eine stets außerordentlich ausdauernde und belastbare Mitarbeiter. Ihr Verhalten ist stets hilfsbereit, kooperativ, konstruktiv und daher vorbildlich.

Besonders hervorzuheben sind deshalb ihr Verantwortungsbewusstsein, ihre Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit.

Sie erfüllt alle Aufgaben mit absoluter Termintreue in jeder Hinsicht zu meiner vollsten Zufriedenheit.

Frau ... ist stets freundlich und aufgeschlossen. Ihr persönliches Verhalten mir gegenüber und gegenüber ihrer Mitarbeiterin ist stets vorbildlich.

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau ... erstellt. Ich danke ihr für die bisher gezeigten Leistungen und freue mich auch weiterhin auf eine angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit.



Rechtsanwalt
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

Abraham Lincoln (1809-65)
Bambi

#2

04.07.2007, 16:23

Hallöchen!

Also es liest sich schon mal so, wie die anderen Zeugnisse, die ich so gesehen hab.. Es ist schon ein Zeugnis mit einer "guten" bis sogar "sehr guten" Beurteilung, würde ich jetzt denken.. Aber ich würde es so lassen, wenn er es unterschreibt, PRIMA, wenn nicht, wird er schon wissen, was ggf. "too much" ist.

Nur 2 Kleinigkeiten: 5. Abs. von unten: "belastbare Mitarbeiter" fehlt das -in noch.. ..und ich würde ein "vorbildlich" (5. und 2. Abs. von unten) vielleicht durch "einwandfrei" ersetzen.

L.G. Bambi
chef-dana
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#3

04.07.2007, 16:24

Bei der Erledigung ihrer Aufgaben zeichnet sie sich jederzeit durch sehr große Sorgfalt und Umsicht aus. Sie ist eine stets außerordentlich ausdauernde und belastbare Mitarbeiter. Ihr Verhalten ist stets hilfsbereit, kooperativ, konstruktiv und daher vorbildlich
Das würde ich rausnehmen, weil es sonst mit den positiven Fähigkeiten etwas too much ist und sich auch wiederholt (ausdauernd, belastbar..)

Ansonsten -wenn du all diese Aufgaben meisterst und dies alles so korrekt ist, kannst du das Zwischenzeugnis ohne weiteres deinem Chef vorlegen. Lies einfach nochmal drüber und denk nach, ob die aufgezählten Gebiete wirklich alle "absolute" Stärken von dir sind, oder ob du es einfach machen musst. Wenn alles von dir Stärken sind und du nichts beschönigt hast, finde ich, dass du es durchaus so lassen kannst.

Aber meine Devise ist : Weniger ist manchmal mehr!

Das hat nichts mit deinen persönlichen Fähigkeien zu tun, aber wenn ich so ein Zeugnis auf den Tisch bekomme, würde ich das übertrieben finden. Es hört sich halt ein bissl nach Lobhudelei an und ich glaube, dass ein zukünftiger AG dann immer Zweifel hat, ob dass wirklich alles so ist oder ob dich da jemand einfach loswerden, bzw. unterstützen will.

Ich würde das ganze auf jeden Fall von der Länge her reduzieren und auch weniger Adjektive benutzen.

Ich hoffe ich konnte dir helfen und du bist mir nicht böse, weil ich meine ehrliche Meinung geschrieben habe.
___________________________________
Ganz liebe Grüße von Dana
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Taddy
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#4

04.07.2007, 16:25

Okay, ganz lieben Dank an Euch. Ich werde ihm das dann morgen mit den entsprechenden Änderungen vorlegen!
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Abraham Lincoln (1809-65)
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butterflybabe
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#5

04.07.2007, 16:51

Mir sind noch ein paar Wiederholungen aufgefallen. Vielleicht auch eine andere Formulierung für "stets" hernehmen.

Und wie vorher schon gesagt wurde, "Weniger ist oft mehr".

Das Zeugnis klingt, ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen, etwas überzogen, da es recht ausführlich ist. Beispiel: Ein Anwalt (Tätigkeitsgebiet Insolvenz) weiß, was eine Refa auf diesem Gebiet zu tun hat.

Schreibst du wirklich alle Klagen?
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luccimaus
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#6

04.07.2007, 19:05

Oder du schreibst:
Im Rahmen ihrer Tätigkeit wurde Frau.... mit allen im Betrieb einer Anwaltspraxis anfallenden Arbeiten beschäftigt. Ihr Tätigkeitsbereich umfasste die Anfertigung von Schriftsätzen.........

Ich würde mich Butterflybabe anschließen: WENIGER IST MANCHMAL ECHT MEHR.
Hinterher denken die noch, was für ein Streber. Die Erfahrung muss nämlich gerade meine Freundin machen :-(
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Taddy
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#7

04.07.2007, 19:12

Okay, vielen Dank Euch allen.

Naja, wenn eine Klage anliegt, schreibe ich die schon. In den meisten Fällen bekomme ich die ohne Beanstandungen wieder. Aber vielleicht sollte ich dann nur schreiben, in welchen Bereichen ich, was die Klagen angeht, richtig fit bin. Das kommt vielleicht besser rüber.
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Abraham Lincoln (1809-65)
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#8

04.07.2007, 19:29

Also bei mir wurde es so geschrieben:
Ihr Tätigkeitsbereich umfasste die Anfertigung von Schriftsätzen zum Großteil in freier Vorbereitung als auch nach Banddiktat, die Bearbeitung der ein- und ausgehenden Post, die Aktenführung, den Telefondienst, den Emfang von Mandanten und die Führung des Terminkalenders mit Fristenkontrolle.
Weiter könnte es ja so gehen z.b.

Frau ... hat die ihr übertragenen Aufgaben von Anfang an zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Dank ihrer guten AUffassungsgabe hat sie sich mit ihrem jeweiligen Aufgabenbereich schnell vertraut gemacht und sich durch eine ordentliche Arbeitsweise ausgezeichnet. Frau .... beherscht die deutsche Rechtschreibung sicher. Auf ihre Arbeitsweise ist auch bei größtem Arbeitsanfall und in Streßsituationen Verlass.

Frau... ist im Umgang mit Mandanten und Besuchern sowie Anwälten stets sehr hilfsbereit. Ihr Verhältnis zu diesen und den übrigen Mitarbeiterinnen der Kanzlei war stets vorbildlich.

Unsere Erwartungen sind in jeder Hinsicht erfüllt worden.

Wir wünschen ihr für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin recht viel Erfolg.
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#9

04.07.2007, 20:25

Das werde ich dann evtl. morgen auch noch mal mit einarbeiten. Vielen Dank! :wink:
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#10

04.07.2007, 20:43

Gern geschehen - wenns hilft :-)
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