Sozialrecht - Klagefrist versäumt???

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Gast

#1

04.07.2007, 11:06

Hallöle, ich ganz neu hier und habe gleich zu Beginn eine recht brisante Frage...

Ich bin bei einem Sozialrechtsanwalt tätig. Nun habe ich folgende Problematik:

Wir haben einen ablehnenden Bescheid (Datum 30.04.2007) erhalten. Dieser wurde uns durch die Post am Samstag, den 05.05.2007 zugestellt, wir haben den Bescheid (natürlich) erst am Montag, den 07.05.2007 erhalten.

Nun notierten wir uns den 07.06.2007 für die Einreichung der Klage.

Diese haben wir dann aber schon am 06.06.2007 eingereicht, weil ja der 07.06. ein Feiertag war.

Jetzt kam die blöde Post allerdings nicht aus den Puschen und stellte unsere Klageeinreichung erst am 11.06.2007 zu !!!!!

Prompt kam von der Gegenseite (Begründet haben wir die Sache der Einfachheit halber schon am 08.06.2007), dass wir die Klage hätten bis 05.06.2007 eingereicht haben sollen.

Was kann ich jetzt tun, mit welcher Begründung könnten wir Wiedereinsetzung beantragen?? (Will meinem Chef da etwas unter die Arme greifen, weils meine Schuld war und er immer so viel zu tun hat.) :wink:

Steh grad voll auf dem Schlauch... Kann mir einer helfen?
StineP

#2

04.07.2007, 11:09

Mal ne blöde Frage, eure Klage ist doch datiert vom 06.06. oder nicht??

Wie, der wurde am 05.05. zugestellt, ihr habt den aber erst am 07.05. erhalten?? Wenn er euch am 05.05. zugestellt wurde, dann habt ihr den doch auch dann erhalten, oder nicht??

Habt ihr denn die Klage nicht vorab per Fax eingereicht?
Gast

#3

04.07.2007, 11:31

Hallo!

Ja, unsere Klage ist datiert auf 06.06.2007. Also eigentlich noch in der Frist...

Ja, also der Bescheid wurde am 05.05.2007 (Samstag) per Einwurf zugestellt. Vom POstboten in den Briefkasten geworfen. Am 07.05.2007 haben wir wieder gearbeitet und somit eben den 07.05.2007 als "Eingangsdatum" vermerkt. Weil wir an dem Tag erst zur "Kenntnis" gelangt sind, nicht schon zwei Tage früher.

Und nein, leider habe ich die Klage nicht per Fax eingereicht. Ich weiß auch nicht, was ich mir dabei gedacht hab. Aber sowas ist mir noch nie passiert und wird mir sicher auch nieeeeeeee wieder passieren, ich könnt mich ohrfeigen.
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wifey
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#4

04.07.2007, 11:37

:welcome Meo

Ist wirklich ne saublöde Situation. Und ich muss saublöd nachfragen: War die Frist 1 Monat? Dann wäre m. E. nach Fristablauf der 05.06. gewesen, da ja am 05.05. (nachweislich) zugestellt wurde
Viele Grüße

ich
Gast

#5

04.07.2007, 11:42

Ja, eben das ist ja das dumme daran... Ich hab eben vermerkt, dass der Bescheid am 07.05.2007 eingegangen sei, und somit ist mein Fristablauf (ja, es war ein Monat) der 07.06.2007. Mann, mann, mann.

Also kann man wohl echt nichts machen, oder?

Gut, die ganze Sache ist eh nicht erfolgsversprechend, mein Chef hat den Mandanten auch auf die Aussichtslosigkeit hingewiesen, aber der Mandant wollte eben klagen, "um zu sehen, wie weit man man käme. Selbst, wenn nichts rauskommt.". Toll..... :?:
StineP

#6

04.07.2007, 12:16

Also Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit Sicherheit nicht.. Meine ich zumindest.
Mausilein30

#7

04.07.2007, 20:14

Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist generell möglich. Siehe § 766 SGG
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Jennie
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#8

04.07.2007, 20:23

Wiedereinsetzung kann man bestimmt versuchen, aber ich finde es sieht nicht wirklich erfolgsversprechend aus. Am 05.05. wurde zugestellt, also läuft am 05.06. die Frist ab und nicht am 07.06.

Jetzt ist es aber eh passiert und du kannst es nicht mehr rückgängig machen, also Kopf hoch und lern daraus. Das wird dir bestimmt kein zweites Mal mehr passieren.
Viele Grüße
Jennie
Gina

#9

04.07.2007, 21:02

Also ich versteh den Sachverhalt nicht ganz: Da steht, dass die Klage am 05.05. zugestellt wurde durch Einlage in den Briefkasten - das wird dann wohl der Samstag gewesen sein. Dann kann man doch nicht die Frist so notieren, als wäre am Montag zugestellt worden, wenn auf dem Zustellungsumschlag der Post klar der 05.05. draufsteht. Da hilft dann auch nicht, dass die Klage am 06.06. geschrieben wurde, ich meine, sie hätte am 05.06. beim Gericht sein müssen....

Falls ich da ganz oben was missverstanden hab, bitte mal aufklären...

Aber wenn ich meine Vorrednerinnen richtig verstehe, gehen die meisten auch davon aus, dass die Frist am 05.06. abgelaufen ist - wegen der Zustellung durch Einlegung in den Briefkasten am 05.05.

Meo, du hast die Frist schlicht falsch notiert, auch wenn DU sie am Montag aus dem Kasten genommen hast, wurde offiziell zugestellt am Samstag. Da hätte die Post noch so fix sein können, die Frist war am 06.06. (Datum der Klage) abgelaufen. Aber das haste ja wohl nun mittlerweile auch selbst gemerkt, oder? Im schlimmsten Falle nimmt euer Mandant deinen Chef in Regress, rein vorsorglich solltet ihr ne Meldung an die Haftpflichtversicherung machen - nur für den Fall des Falles.
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butterflybabe
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#10

05.07.2007, 07:58

Ich würde eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand evtl. damit begründen, dass ein "Büroversehen" vorlag.

Die Anweisung vom Chef lautet, die Klage vorab einzureichen, und die Frist zu korrigieren und auf einen neuen Tag einzutragen. Diese Anweisung wurde von (zuverlässigen und regelmäßig kontrollierten) Person nicht eingehalten.

Hinzu kommt aber dann noch eine eidesstattliche Versicherung von der Angestellten und vom Chef um dies entsprechend Glaubhaft zu machen.

(Hierzu gibts massig Rechtsprechung)
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