Hallo zusammen:
es geht um einen Mandanten in einer sozialrechtlichen Angelegenheit; dieser möchte nun wissen, welche Kosten bei einem Rechtsstreit bzw. Klage vor dem Sozialgericht auf ihn zukommen. Da ich dies leider noch nie gemacht habe, weiß ich gar nicht, was ich dem Mandanten sagen soll. Ist dies auch streitwertabhängig? Oder wie berechnen sich die voraussichtlich entstehenden Kosten?
Wäre für eine rasche Hilfe sehr dankbar. Liebe Grüße
Kosten für ein Verfahren vor dem Sozialgericht
- Adora Belle
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Dafür gibt es im Teil 3 Rahmengebühren.
- Liesel
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Du müßtest zunächst mal prüfen, ob 183 SGG zutreffend ist. Wenn ja, wird das Verfahren nach Rahmengebühren abgerechnet, andernfalls nach SW.
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Adora Belle hat geschrieben:Dafür gibt es im Teil 3 Rahmengebühren.
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