Hallo Ihr lieben Renos,
ich habe hier folgenden Fall vorzuliegen:
Unsere Mdtin erhält einen MB zugestellt, wir legen Widerspruch dagegen ein. Das MahnG überreicht heute einen SS des Antragstellers, womit dieser die gesamte Bezeichnung des Antragsgegners (also unserer Mandantin) berichtigen möchte.
Ich bin der Meinung, dass nach Zustellung des MB und nach Einlegung des Widerspruchs durch uns (Abgabenachricht des MahnG liegt leider noch nicht vor) keine Berichtigung dieser Art mehr vorgenommen werden kann. Die haben schlicht und ergreifend eine falsche Firmenbezeichnung im MB aufgenommen. Habe im Baumbach-Kommentar nachgesehen ... § 692 ZPO sagt, dass inhaltl. Berichtigungen lediglich bis zum Eingang des Widerspruchs beim MahnG vorgenommen werden können. Und in diesem Fall ist es ja sogar eine Berichtigung der Bezeichnung des Antragsgegners.
Liege ich da richtig??
Vielen und und liebe Grüße aus Berlin
Mareike ;o)
Berichtung Antragsteller nach Widerspruch
wie sieht denn die Berichtigung aus??? Wurde aus z.B. der Müller GmbH jetzt nur ne Müller AG gemacht oder ist die Bezeichnung komplett falsch gewesen??? (Also statt Müller GmbH jetzt Meier GmbH???)
Ich glaube, darauf kommt es eher an
Ich glaube, darauf kommt es eher an
Wenn nur GmbH statt z.B. AG falsch ist, kann man das immer machen, oder wenn man in Erfahrung bringen konnte, dass eine Firma nicht Müller GmbH, sondern Müller Spedition und Fachcontainer GmbH firmiert, dann kann man das auch immer machen.
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Danke für Eure schnellen Antworten!
Nein, nein, die haben direkt aus einer Fa. Müller & Müller (vertr. durch einen GF) eine Fa. Müller & Meier Spedition GmbH gemacht.
Also ich denke schon, dass das nicht eine einfache Abänderung, sondern eine völlig neue Firmenbezeichnung ist. Ich werde morgen mal mein Schreiben ausformulieren und sehen, was das Mahngericht dazu sagt.
Ich gebe dann Bescheid ...
Nein, nein, die haben direkt aus einer Fa. Müller & Müller (vertr. durch einen GF) eine Fa. Müller & Meier Spedition GmbH gemacht.
Also ich denke schon, dass das nicht eine einfache Abänderung, sondern eine völlig neue Firmenbezeichnung ist. Ich werde morgen mal mein Schreiben ausformulieren und sehen, was das Mahngericht dazu sagt.
Ich gebe dann Bescheid ...