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Re: Gehaltserhöhung

Verfasst: 22.07.2014, 12:38
von Sarah213
Vielen Dank für eure Antworten. Genau diese Bedenken hatte ich auch.

Das ist mein Bruttogehalt.

Re: Gehaltserhöhung

Verfasst: 31.07.2014, 11:27
von nico86
Warte doch erstmal deine bestandene Prüfung ab, vielleicht kommt dein Chef anschließend von selbst auf dich zu wg. einer Erhöhung, so war es bei mir auch :huepf

Re: Gehaltserhöhung

Verfasst: 31.07.2014, 13:58
von icerose
Hallo, :wink1
erst mal Glückwunsch, dass du auf diese Weise den ReFaWi machen kannst. Kann auch nicht jeder!
Und zum Gehalt: Da würde ich warten, bis du fertig bist - und es geschafft hast. Dann - ein bissl später - kann man fragen, das kostet dann auch nichts. :wink:

Re: Gehaltserhöhung

Verfasst: 01.08.2014, 10:52
von K82
Ich würde nach einer Gehaltserhöhung fragen.

1400 Euro brutto/Vollzeit ist an sich schon sehr dürftig. So teuer ist die ReFaWi-Ausbildung nicht. Ich hab pro Semester 660 Euro bezahlt, das macht 110 Euro p.M. Dazu vielleicht noch Lernmaterial, Bücher etc. Aber Fachliteratur sollte im Büro ja vorhanden sein.
Und den Zuschuss zur Weiterbildung kann der RA doch sicherlich irgendwo absetzen.

Keine falsche Bescheidenheit.

Re: Gehaltserhöhung

Verfasst: 01.08.2014, 10:58
von mrsgoalkeeper
K82 hat geschrieben:Ich hab pro Semester 660 Euro bezahlt, das macht 110 Euro p.M.
Was im Fall der TO eine "Gehaltserhöhung" von 110 € netto ausmacht! Wenn man sich überlegt, wie normale Gehaltserhöhungen ausfallen, käme man mit einer solchen mit Sicherheit nicht auf 110 € netto.

Re: Gehaltserhöhung

Verfasst: 01.08.2014, 11:10
von K82
Trotzdem finde ich 1400 brutto, was vermutlich ca. 1000 netto + 110 netto bedeutet, für eine Vollzeitstelle viel zu wenig.

Re: Gehaltserhöhung

Verfasst: 01.08.2014, 11:13
von Fräulein Fit
K82 hat geschrieben:Trotzdem finde ich 1400 brutto, was vermutlich ca. 1000 netto + 110 netto für eine Vollzeitstelle viel zu wenig.

Hat alles mit der Lage der Kanzlei, mit der Berufserfahrung etc zu tun...
ich hatte in meinem ersten halben Jahr nach der Ausbildung 1050 brutto!!
War mir auch zu wenig, aber besser als nichts!

Re: Gehaltserhöhung

Verfasst: 01.08.2014, 11:16
von K82
Sicher.

1400 sind ja auch ok, aber nicht für 40 Std/Woche. Für 30 Stunden vielleicht.

Sie ist ja auch keine blutige Anfängerin mehr, sondern hat bereits über 3 Jahre Berufserfahrung.

Re: Gehaltserhöhung

Verfasst: 01.08.2014, 11:32
von mrsgoalkeeper
Auch wenn es hier wieder droht, zu einer Grundsatzdiskussion zu werden...

Unabhängig davon, dass das Gehalt bei der Berufserfahrung durchaus nicht unüblich ist, weiß man ja auch selber, zu welchem Gehalt man einen Vertrag unterschreibt. :pfeif

Re: Gehaltserhöhung

Verfasst: 01.08.2014, 11:33
von nico86
@RefaNa

:shock: Wieviel sind das denn netto??? Musstest du dann nicht aufstocken? Und verdienst du mittlerweile denn wenigstens etwas mehr in der Kanzlei?

Ich finde, Arbeit sollte sich generell lohnen. Und von daher ist der gesetzliche Mindestlohn schon eine gute Lösung. Für alle, die sich nicht sicher sind, was sie wert sind, sollten sich doch mindestens an die 8,50 € Stundenlohn orientieren. Darunter lohnt sich Arbeit wohl kaum bzw. wird davon leben äußerst schwierig.

Und sich -um sich auch finanziell zu verbessern- weiterbilden ist natürlich immer eine tolle Alternative! Trotz allem und um nicht ganz von der eigentlichen Frage der Fragestellerin abzuschweifen sollte man, wenn die Kanzlei eine Weiterbildung finanziert, erst einmal seine Prüfungen abwarten und erst nach einem Jahr oder so höflich nach einer Gehaltserhöhung fragen, denn ungeachtet dessen, ob das Gehalt nun für die Tätigkeit gerechtfertigt ist oder nicht, sollte der Arbeitnehmer es doch mit in seine Berechnung hineinnehmen, dass ihm eine Weiterbildung vom Arbeitgeber finanziert wurde.