hallo,
ich habe mal eine Frage: Ich habe 2006 meine Ausbildung zur ReFa abgeschlossen und danach mein Fachabitur gemacht. Ich will jetzt wieder als ReFa arbeiten. Ich wollte wissen, ob es in der Zwischenzeit im gesetzlichem viele Änderungen gegeben hat?? Da ich alles wieder aufrischen muss und nicht weiß, ob sich zb. im RVG viel verändert hat. ob die Gebührenhöhe noch gleich ist...???
danke im voraus.
lg Sandra
waren 2006 viele Gesetzesänderungen???
Hihi - ja, es hat sich einiges geändert.
RVG:
Die Beratungsgebühr gibt es nicht mehr. Die GG ist jetzt die Nr. 2300
Hm, ansonsten, weiß nicht so recht. Also in dem einen Jahr wirst du sicher nicht sooooo viel verpasst haben. Zumindest ist mir nichts weiter gravierendes bekannt, außer vielleicht die neue Anrechnungsvorschrift der GG im Klageverfahren und Mahnverfahren.
RVG:
Die Beratungsgebühr gibt es nicht mehr. Die GG ist jetzt die Nr. 2300
Hm, ansonsten, weiß nicht so recht. Also in dem einen Jahr wirst du sicher nicht sooooo viel verpasst haben. Zumindest ist mir nichts weiter gravierendes bekannt, außer vielleicht die neue Anrechnungsvorschrift der GG im Klageverfahren und Mahnverfahren.
danke stineP
keine Beratungsgebühr mehr. OK ich glaube ich sollte mir doch ein neues RVG Gesetz kaufen. Die Sache ist nämlich, da ich mich ja nun bewerbe. Ich möchte nämlich nicht, dass wenn ich im Vorstellungsgespräch gefragt werde nach irgendeiner Sache oder gar Gebühr, dass ich nicht darauf antworten kann. Das wäre ja peinlich und nicht recht förderlich.
gab es sonst noch was so grobes??
lg Sandra
keine Beratungsgebühr mehr. OK ich glaube ich sollte mir doch ein neues RVG Gesetz kaufen. Die Sache ist nämlich, da ich mich ja nun bewerbe. Ich möchte nämlich nicht, dass wenn ich im Vorstellungsgespräch gefragt werde nach irgendeiner Sache oder gar Gebühr, dass ich nicht darauf antworten kann. Das wäre ja peinlich und nicht recht förderlich.
gab es sonst noch was so grobes??
lg Sandra