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Anrede in der Bewerbung ??

Verfasst: 29.06.2007, 10:55
von Minimaus
Ich glaub, ich steh aufm Schlauch :-)

Wenn ich nen RA anschreibe, dann schreibe ich ja: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt ....

Wenn der RA nun aber auch noch Dr. ist, was schreibe ich dann?

Sehr geehrter Herr Dr. .....
oder
Sehr geehrter Rechtsanwalt Dr. ...
oder
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. ...

???

Verfasst: 29.06.2007, 10:57
von butterflybabe
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. .......,

würd ich sagen, und habe ich auch immer so gemacht.

Verfasst: 29.06.2007, 10:58
von leilani
Herr Rechtsanwalt Dr. würde ich schreiben!

leilani

PS: Danke für Deine PN! Hab mich gefreut, mal wieder von Dir zu hören!

Verfasst: 29.06.2007, 11:05
von StineP
:zustimm

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. ...

Viel Glück für die Bewerbung

Verfasst: 29.06.2007, 12:36
von No.Me.
Ich hab immer nur Sehr geehrter Herr Dr. ... geschrieben und die haben mich trotzdem zum Gespräch eingeladen

Verfasst: 29.06.2007, 13:21
von wifey
:good

Ich würde auch nur Herr Dr. xy schreiben!!

Verfasst: 29.06.2007, 13:23
von Minimaus
äh, ich habe die jetzt schon alle geschrieben und in die mappen getan :-( ist das wirklich son riesen unterschied?? soll ich das noch ändern

Verfasst: 29.06.2007, 13:32
von wifey
Nö, wenn Du das fertig hast, ist es doch OK.

Ich persönlich finde es aber etwas übertrieben, immer die Berufsbezeichnung dazu zu schreiben.
Ich denke, das muss jeder für sich entscheiden. Es sollte nicht von der Anrede abhängen, ob man eine Einladung bekommt oder nicht.
Falls der RA es davon abhängig machen würde, wäre er es meiner Meinung nach nicht wert, dass man für ihn arbeitet.

Oder schickt Ihr die Schreiben an die Mandanten z. B. mit Berufsbezeichnung "sehr geehrter Herr Konditor Bäcker" .....????

Verfasst: 29.06.2007, 13:38
von Minimaus
:-) ne