Ich glaub, ich steh aufm Schlauch
Wenn ich nen RA anschreibe, dann schreibe ich ja: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt ....
Wenn der RA nun aber auch noch Dr. ist, was schreibe ich dann?
Sehr geehrter Herr Dr. .....
oder
Sehr geehrter Rechtsanwalt Dr. ...
oder
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. ...
???
Anrede in der Bewerbung ??
- butterflybabe
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2404
- Registriert: 30.04.2007, 12:40
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Bayern
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. .......,
würd ich sagen, und habe ich auch immer so gemacht.
würd ich sagen, und habe ich auch immer so gemacht.
- leilani
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 741
- Registriert: 28.08.2006, 11:35
- Wohnort: Niedersachsen
Herr Rechtsanwalt Dr. würde ich schreiben!
leilani
PS: Danke für Deine PN! Hab mich gefreut, mal wieder von Dir zu hören!
leilani
PS: Danke für Deine PN! Hab mich gefreut, mal wieder von Dir zu hören!
FACE YOUR FEARS - LIVE YOURS DREAMS
"Schlechte Nachrichten sollte ein Mädchen nie ohne Lippenstift lesen."
[size=59]...'Frühstück bei Tiffany'...[/size]
"Schlechte Nachrichten sollte ein Mädchen nie ohne Lippenstift lesen."
[size=59]...'Frühstück bei Tiffany'...[/size]
äh, ich habe die jetzt schon alle geschrieben und in die mappen getan ist das wirklich son riesen unterschied?? soll ich das noch ändern
Nö, wenn Du das fertig hast, ist es doch OK.
Ich persönlich finde es aber etwas übertrieben, immer die Berufsbezeichnung dazu zu schreiben.
Ich denke, das muss jeder für sich entscheiden. Es sollte nicht von der Anrede abhängen, ob man eine Einladung bekommt oder nicht.
Falls der RA es davon abhängig machen würde, wäre er es meiner Meinung nach nicht wert, dass man für ihn arbeitet.
Oder schickt Ihr die Schreiben an die Mandanten z. B. mit Berufsbezeichnung "sehr geehrter Herr Konditor Bäcker" .....????
Ich persönlich finde es aber etwas übertrieben, immer die Berufsbezeichnung dazu zu schreiben.
Ich denke, das muss jeder für sich entscheiden. Es sollte nicht von der Anrede abhängen, ob man eine Einladung bekommt oder nicht.
Falls der RA es davon abhängig machen würde, wäre er es meiner Meinung nach nicht wert, dass man für ihn arbeitet.
Oder schickt Ihr die Schreiben an die Mandanten z. B. mit Berufsbezeichnung "sehr geehrter Herr Konditor Bäcker" .....????
Viele Grüße
ich
ich