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Verfasst: 27.06.2007, 15:23
von Steffi
PKH haben wir bewilligt bekommen
PKH haben wir auch abgerechnet
Jetzt streicht uns das Gericht Termins- und Einigungsgebühr
Haben was dagegen geschrieben
Gericht hat Beschluss erlassen, und die Erstattung abgelehnt
Soll jetzt gegen den Beschluss vorgehen
Aber was und welche Frist
Verfasst: 27.06.2007, 15:24
von Gast
1 Woche Beschwerdefrist
Verfasst: 27.06.2007, 15:24
von Steffi
gem. § ??
Verfasst: 27.06.2007, 15:29
von Jimmy
2 Wochen oder? § 569 ZPO
Verfasst: 27.06.2007, 15:32
von butterflybabe
§ weiß ich leider nicht. Aber auf jeden Fall FGG, du hast ja eine Familiensache
Verfasst: 27.06.2007, 15:42
von Gast
Ich finde es nicht...sch..... Aber ich weiß, dass mir das mal ein Rechtspfleger gesagt hat.
Können wir nicht 13 fragen??
L.G. Schlaubi
Verfasst: 27.06.2007, 15:42
von Revisor
Egal ob Familiensache oder Zivilsache oder Beratungshilfesache:
Rechtsbehelf gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung gem. § 55 RVG ist gem. § 56 Abs. 1 Satz 1 RVG zunächst die Erinnerung, über die das Gericht des Rechtszugs, bei dem die Festsetzung erfolgt ist, entscheidet
Die Erinnerung ist unbefristet.
Gegen die Entscheidung des Gerichts ist die Beschwerde zulässig, wenn der Beschwerdewert von 200 Euro erreicht ist, oder das Gericht, das über die Erinnerung entschieden hat, die Beschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zulässt.
Hinsichtlich der Frist verweist § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG auf § 33 RVG. Dieser bestimmt in Abs. 3 Satz 3 eine Beschwerdefrist von zwei Wochen.
Verfasst: 27.06.2007, 15:44
von Gast
Supi, naja dann habe ich eben 1 Woche zu früh gearbeitet.....hihihi
aber besser so, als zu spät
Verfasst: 27.06.2007, 15:46
von Jimmy