Rechtsmittel gegen Gerichtskostenrechnung

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Ahurani

#1

27.06.2007, 12:40

Hallo,

erhalte gerade eine GK-Rechnung vom Mandanten. Es geht um ein von uns eingeleitetes Zwangsversteigerungsverfahren. Auf der zweiten Seite steht als Hinweis, dass durch Zahlung die Erinnerung oder Beschwerde nicht ausgeschlossen wird. Bedeutet das, ich kann gegen diese Kostenrechnung ein Rechtsmittel einlegen? Das ist mir irgendwie völlig neu oder ist das bei Zwangsversteigerungsangelegenheiten einfach anders?
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butterflybabe
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#2

27.06.2007, 12:45

Genau kann ich dirs leider nicht sagen, aber ich denke du kannst die Kostenrechnung mit der Erinnerung bzw. sofortigen Beschwerde anfechten. Frist denke ich mal 2 Wo ab Zustellung.
Marilyn82

#3

27.06.2007, 13:28

Ich verstehe das eher so, dass obwohl die GK gezahlt wurden trotzdem in dem Verfahrne noch Erinnerung oder BEschwerde eingelegt werden kann!?
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