RA T_XX_nk / Gebr. Schm. GbR
Verfasst: 26.06.2007, 19:32
Hallo, hätte mal ein Problem.
Bekannterweise werden die Forderungen der Gebr. Schm. bisher gerichtlich nicht durchgesetzt. Jetzt haben wir auf der RA T_XX_nk-Website diverse Urteile gesehen welche angeblich erfolgreich die Forderungen bestätigt haben.
Wie ist die aktuelle Situation zu sehen ?
Nächstes Problem, ein Mandant hat den ersten Jahresbeitrag des 24-monatigen Abbonements nach damaligem Erhalt des Schreibens von RA T_XX_nk beglichen und danach erst von den Machenschaften gehört.
Nun fordert T_XX_nk die Zahlung für das zweite Jahr und beruft sich darauf, daß durch die erste Zahlung die Einverständniserklärung zu dem Vertrag gegeben wurde.
Wie ist dies nun zu sehen ????
Bekannterweise werden die Forderungen der Gebr. Schm. bisher gerichtlich nicht durchgesetzt. Jetzt haben wir auf der RA T_XX_nk-Website diverse Urteile gesehen welche angeblich erfolgreich die Forderungen bestätigt haben.
Wie ist die aktuelle Situation zu sehen ?
Nächstes Problem, ein Mandant hat den ersten Jahresbeitrag des 24-monatigen Abbonements nach damaligem Erhalt des Schreibens von RA T_XX_nk beglichen und danach erst von den Machenschaften gehört.
Nun fordert T_XX_nk die Zahlung für das zweite Jahr und beruft sich darauf, daß durch die erste Zahlung die Einverständniserklärung zu dem Vertrag gegeben wurde.
Wie ist dies nun zu sehen ????