RA T_XX_nk / Gebr. Schm. GbR

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Gast

#1

26.06.2007, 19:32

Hallo, hätte mal ein Problem.
Bekannterweise werden die Forderungen der Gebr. Schm. bisher gerichtlich nicht durchgesetzt. Jetzt haben wir auf der RA T_XX_nk-Website diverse Urteile gesehen welche angeblich erfolgreich die Forderungen bestätigt haben.
Wie ist die aktuelle Situation zu sehen ?

Nächstes Problem, ein Mandant hat den ersten Jahresbeitrag des 24-monatigen Abbonements nach damaligem Erhalt des Schreibens von RA T_XX_nk beglichen und danach erst von den Machenschaften gehört.
Nun fordert T_XX_nk die Zahlung für das zweite Jahr und beruft sich darauf, daß durch die erste Zahlung die Einverständniserklärung zu dem Vertrag gegeben wurde.

Wie ist dies nun zu sehen ????
Kathrin
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#2

26.06.2007, 19:40

Das ist natürlich ne verzwickte Situation... Weiß ehrlich auch nicht, wie das jetzt ist, aber interessieren tuts mich schon, weil wir da auch so nen paar Mandate hatten. Inzwischen haben wir sogar für deren Standardschreiben nen Standardabwehrschreiben entwickelt...
Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!
Jimmy
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#3

26.06.2007, 21:44

Bei den Urteilen auf der Website handelt es sich meistens um Anerkenntnis- oder Versäumnisurteile.
Andreas

#4

27.06.2007, 08:39

Hallo erst mal, Marc,

vorab eine Bitte:

Nach Möglichkeit keine Klarnamen hier -> 1. Google; 2. da die S.'s doch recht gerne RAe beschäftigen, will ich dem RA nicht noch etwas Arbeit gegen mich geben :wink:

Daher werde ich gleich mal die Namen leicht abändern.
marc4711 hat geschrieben:Wie ist die aktuelle Situation zu sehen ?
Aus eigener Erfahrung:

Es wird nichts weiter geltend gemacht.
marc4711 hat geschrieben:Nun fordert Txxx die Zahlung für das zweite Jahr und beruft sich darauf, daß durch die erste Zahlung die Einverständniserklärung zu dem Vertrag gegeben wurde.

Wie ist dies nun zu sehen ????
Wenn das mal keine klassische, konkrete Rechtsfrage ist :wink:

Da fallen mir doch mal §§ 119 iVm 121 BGB, 241a BGB, 312b ff. BGB etc. ein - und natürlich die gute alte Prüfung strafrechtlicher Schritte gegen die S.'s...

Aber es gibt mit Sicherheit genügend Material dazu, das schnell zu ergoogeln ist. Das Thema ist ja ein Dauerbrenner.

Und da das hier, wie gesagt, eine konkrete Rechtsauskunft wäre, muß ich leider zumachen, sorry.

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