Schulrecht?

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PeeDee
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#11

26.06.2007, 16:20

:? Ich sag ja... es wäre schön, wenn ich das Zeugnis hätte...

Aber das könnte einem ja die Arbeit erleichten, deswegen hab ichs nicht.

Hat jemand ein Muster für sowas? Weil sonst mach ich nämlich nur das übliche Widerspruchsschreiben.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
StineP

#12

26.06.2007, 16:52

Würde nur ein "reguläres" Widerspruchsschreiben fertigen.
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Mr.Black
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#13

26.06.2007, 17:01

Ich kenne Zeugnisse nur ohne rechtsbehelfbelehrung, dann 1 Jahr Widerspruchsfrist. Ansonsten normaler Widerspruch und kurze Begründung.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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