Schulrecht?

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PeeDee
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#1

26.06.2007, 16:07

Also das ist nu ein bisschen kompliziert :roll: ...

Ich hab so eine Sache auf dem Tisch, da gehts um ein Zeugnis das laut Mandant so nicht richtig sein kann (natürlich hab ich das Zeugnis nicht dazu bekommen...).
Es soll wohl so sein, dass der Mandant im 1. Halbjahr eine 6 in einem Fach bekommen hat und das Fach wurde dann im 2. Halbjahr wegen Krankheit vom Lehrer nicht mehr unterrichtet ( :ohmann ) also hat er jetzt statt einem Abschlusszeugnis nur ein Abgangszeugnis (wegen der 6) bekommen.

Soweit so schlecht... Cheffe meinte nur "Bereits Sie mal was vor" ... aber was denn??
Ich meine mich wage zu erinnern, dass unter Zeugnissen immer eine Rechtsbehelfbelerhung steht und eine Frist (jetzt wäre es nicht schlecht das Zeugnis zu haben, hab ich aber nicht).

Was leg ich da ein? Widerspruch, Einspruch oder Beschwerde?

Außerdem denke ist, dass das Verwaltungsrecht ist, Gegenstandswert geht also nach der Streitwertkatalog oder?

:bahnhof
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
StineP

#2

26.06.2007, 16:08

Widerspruch kannst du immer einlegen 4 Wochen nach "Zeugnisausgabe" in diesem Fall, als die anderen ihr Zeugnis bekamen.

Weiß das zufällig, weil ich mein Zeugnis ja auch ankreiden wollte.
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butterflybabe
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#3

26.06.2007, 16:09

Und wo legt man den Widerspruch ein? Bei der Schule selber oder beim Freistaat?
StineP

#4

26.06.2007, 16:11

wie ich es verstanden habe, kann nur dann gegen fehlerhafte Schulzeugnisse Widerspruch
eingelegt werden, wenn sie „Verwaltungsakte“ darstellen.
Das seien in der Regel Jahresabschlußzeugnisse, die naturgemäß. für die Versetzung in die nächste Klasse, aber auch am Ende einer jeweiligen Schulform für den weiteren schulischen oder beruflichen Werdegang von großer Bedeutung sind.
Gast

#5

26.06.2007, 16:12

Meiner Meinung nach innerhalb 1 Monats Widerspruch einlegen beim zuständigen Landesprüfungsamt.

L.G. Schlaubi
StineP

#6

26.06.2007, 16:12

Würde ich immer direkt an die Schule richten, denn diese ist auch die Stelle, die Abhilfe verschaffen könnte.
StineP

#7

26.06.2007, 16:13

Wie kommst du auf Landesprüfungsamt?
Bärchen

#8

26.06.2007, 16:14

:dafuer
Und wer sollte es denn sonst wissen als unsere liebe StineP...

Die Widerspruchsstelle müsste dann im Zeugnis stehen
Zuletzt geändert von Bärchen am 26.06.2007, 16:15, insgesamt 1-mal geändert.
Gast

#9

26.06.2007, 16:15

Das steht in den Zeugnissen, die ich bis jetzt gesehen habe, immer in der Rechtsbehelfsbelehrung drin.
StineP

#10

26.06.2007, 16:17

Ich glaub nicht mal, dass es in jedem Bundesland sone Stelle überhaupt gibt.

PeeDee sollte auf jeden Fall mal das Zeugnis anfordern.
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