Schulrecht?
Verfasst: 26.06.2007, 16:07
Also das ist nu ein bisschen kompliziert ...
Ich hab so eine Sache auf dem Tisch, da gehts um ein Zeugnis das laut Mandant so nicht richtig sein kann (natürlich hab ich das Zeugnis nicht dazu bekommen...).
Es soll wohl so sein, dass der Mandant im 1. Halbjahr eine 6 in einem Fach bekommen hat und das Fach wurde dann im 2. Halbjahr wegen Krankheit vom Lehrer nicht mehr unterrichtet ( ) also hat er jetzt statt einem Abschlusszeugnis nur ein Abgangszeugnis (wegen der 6) bekommen.
Soweit so schlecht... Cheffe meinte nur "Bereits Sie mal was vor" ... aber was denn??
Ich meine mich wage zu erinnern, dass unter Zeugnissen immer eine Rechtsbehelfbelerhung steht und eine Frist (jetzt wäre es nicht schlecht das Zeugnis zu haben, hab ich aber nicht).
Was leg ich da ein? Widerspruch, Einspruch oder Beschwerde?
Außerdem denke ist, dass das Verwaltungsrecht ist, Gegenstandswert geht also nach der Streitwertkatalog oder?
Ich hab so eine Sache auf dem Tisch, da gehts um ein Zeugnis das laut Mandant so nicht richtig sein kann (natürlich hab ich das Zeugnis nicht dazu bekommen...).
Es soll wohl so sein, dass der Mandant im 1. Halbjahr eine 6 in einem Fach bekommen hat und das Fach wurde dann im 2. Halbjahr wegen Krankheit vom Lehrer nicht mehr unterrichtet ( ) also hat er jetzt statt einem Abschlusszeugnis nur ein Abgangszeugnis (wegen der 6) bekommen.
Soweit so schlecht... Cheffe meinte nur "Bereits Sie mal was vor" ... aber was denn??
Ich meine mich wage zu erinnern, dass unter Zeugnissen immer eine Rechtsbehelfbelerhung steht und eine Frist (jetzt wäre es nicht schlecht das Zeugnis zu haben, hab ich aber nicht).
Was leg ich da ein? Widerspruch, Einspruch oder Beschwerde?
Außerdem denke ist, dass das Verwaltungsrecht ist, Gegenstandswert geht also nach der Streitwertkatalog oder?