Hallo zusammen,
ein Bekannter von mir hat sich ein Auto für 2700 EUR gekauft mit einem Jahr Gewährleistung und nach 2 Monaten nen Kolbenfresser gehabt. Der Händler meinte er nimmt das auto für 2000 EUR zurück. Fällt das aber nicht in die Gewährleistung und müsste der händler ihm nicht das volle geld zurückgeben?
Was meint Ihr dazu? Meiner Meinung ja schon, da ja der Käufer vom Kaufvertrag zurück treten kann und ich glaub nicht, das der Händler ihm beweisen kann, das die Probleme erst in den 2 Monaten entstanden sind.
Bin mal gespannt auf Eure Meinungen.
Danke schon mal.
LG
Gewährleistung ja oder nein?
Hm... konkrete Rechtsberatung?
(§ 476 BGB zur Beweislast)
(§ 476 BGB zur Beweislast)
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Ups, stimmt. Das fällt ja schon unter ne konkrete Rechtsberatung. SORRY.
Werd ihn dann wohl doch besser mal zu nem Anwalt schicken.
ANDREAS (oder wer auch immer): BITTE SCHLIEßEN!!!!
Danke.
Werd ihn dann wohl doch besser mal zu nem Anwalt schicken.
ANDREAS (oder wer auch immer): BITTE SCHLIEßEN!!!!
Danke.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]