Aktivlegitimation im Zivilprozess

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Jades
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#1

17.02.2014, 00:11

Hallo zusammen,

Hoffe, dass mir jemand eine Frage zur Aktivlegitimation beantworten kann :roll:

Fehlt einem Kläger die aktivlegitimation, wenn er einen Rückzahlungsanspruch einer Anzahlung aus einem Vertrag geltend macht, aber die Anzahlung nicht selber geleistet hat, sondern ein Freund übernommen hat???

Danke für eure Antworte
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Anahid
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#2

17.02.2014, 09:22

Ich würd mir vorsichtshalber den Anspruch auf Rückzahlung durch den Freund abtreten lassen. Damit ist die Aktivlegitimation auf jeden Fall gesichert. Ansonsten würde ich hier schon ein gewisses Risiko sehen. Aber mit Abtretung bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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