Hallo,
wir machen hier die Lohnbuchhaltung per RA-Micro, und dann natürlich auch die elektronischen Lohnsteueranmeldungen ans Finanzamt elektronisch.
Die Frist für die Abgabe der el. LSt.-Anmeldung ist ja der 10. des Folgemonats. Die Gehaltsabrechnungen mache ich immer schon Mitte des Monats, weil ja die Sozialversicherungsmeldungen frühzeitig raus müssen.
Jetzt ist es aber ziemlich nervig, daß RA-Micro keine wirklich gute Erinnerungsfunktion für solche wiederkehrenden Dinge zu bieten scheint, so ne Art "To-Do-Liste des Tages", die man abarbeiten kann.
Deshalb meine Frage:
Wenn ich jetzt die Gehaltsabrechnungen Mitte des Monats fertigmache, habe ich ja auch schon direkt die Daten für die LSt.-Anmeldung parat. Wenn ich die LSt.-Anmeldung dann direkt Mitte des laufenden Monats rausschicke, obwohl sie ja erst bis 10. des Folgemonats fällig wäre -> bucht das Finanzamt dann die Lohnsteuerbeträge auch direkt ab oder erst nach Fälligkeitsdatum ?
Vielleicht weiß ja jemand was dazu
Elektronische Lohnsteueranmeldung frühzeitig abgeben ?
Öhm, ich denke nach Fälligkeit. Die dürfen ja nicht früher was abziehen, als es fällig ist. Frag doch mal bei deinem FiAmt.
Ich schicke die Erklärung auch Mitte des vorherigen Monats los, also prinzipiell jetzt - allerdings wird bei uns nix abgebucht.
Ich schicke die Erklärung auch Mitte des vorherigen Monats los, also prinzipiell jetzt - allerdings wird bei uns nix abgebucht.
PROBLEM ist nur ein unschönes Wort für HERAUSFORDERUNG
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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bei der KK kommts drauf an, wie ihrs mit denen vereinbart habt
das Fiamt bucht aber denke ich erst bei Fälligkeit ab (k.a., da ichs immer überweise)
ruf doch einfach an und frag
was spräche denn dagegen sofort zu bezahlen?
waru machst du die Abrechnungen nicht erst so am 25... würde doch reichen
das Fiamt bucht aber denke ich erst bei Fälligkeit ab (k.a., da ichs immer überweise)
ruf doch einfach an und frag
was spräche denn dagegen sofort zu bezahlen?
waru machst du die Abrechnungen nicht erst so am 25... würde doch reichen
Meine Frau (Profi i.S. Lohnbuchhaltung) sagt, dass ist kein Problem.
Das Finanzamt bucht immer bei Fälligkeit ab.
Grüße aus dem Rheinland
Das Finanzamt bucht immer bei Fälligkeit ab.
Grüße aus dem Rheinland
an alle
@Pepsi:
Auch wenn's nicht sonderlich viel wäre, weil wir ja ein eher kleiner Betrieb sind, muß das Geld ja nicht früher vom Konto runter als nötig, finde ich und das F-Amt braucht es auch nicht früher zu haben
@Pepsi:
Auch wenn's nicht sonderlich viel wäre, weil wir ja ein eher kleiner Betrieb sind, muß das Geld ja nicht früher vom Konto runter als nötig, finde ich und das F-Amt braucht es auch nicht früher zu haben